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Unterschied Werkvertrag – Dienstvertrag

Unterschied Werkvertrag – Dienstvertrag Der Besteller erteilt beim Dienstvertrag einer anderen Person nur einen Auftrag zum Tätigwerden. Der Beauftragte schuldet sodann lediglich ein Tätigwerden bzw. Bemühen jedoch nicht den Erfolg eines gewünschten Ergebnisses bzw. Auftrages. Ein Arbeitsvertrag ist aus diesem Grunde immer ein Dienstvertrag, da der Arbeitnehmer sich bemühen muss eine bestimmte Leistung zu erbringen, der Arbeitgeber hingegen dafür einzustehen hat, wenn die Leistung/das Ergebnis nicht erbracht wird.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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