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Streitwert selbständiges Beweisverfahren – erforderlicher Mängelbeseitigungsaufwand

Ein Haus voller Mängel – und nun? Ein Kölner Gericht wirft Licht auf die Frage, wie hoch die Kosten für ein solches Dilemma steigen können, bevor überhaupt ein Bauprozess beginnt. Es geht um mehr als nur kaputte Fliesen: Ein Streitwert von 40.000 Euro zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn Baumängel unter den Teppich gekehrt werden sollen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Köln
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 7 OH 6/23
  • Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln
  • Rechtsbereiche: Baurecht, Zivilprozessrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller: Initiator des Verfahrens, der den Antrag zur Streitwertfestsetzung auf Basis eines Gutachtens zu Baumängeln stellte
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es ging um die Festsetzung des Streitwerts in einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln. Dabei wurde der zur Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand anhand eines Gutachtens des Sachverständigen L. objektiv ermittelt – unabhängig von der bei Verfahrenseinleitung abgegebenen, unverbindlichen Schätzung des Antragstellers.
    • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, wie der Streitwert in einem Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln nach objektiven Kriterien (basierend auf den ermittelten Kosten der Mängelbeseitigung) zu bemessen ist, auch wenn nicht alle beanstandeten Mängel bestätigt werden.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Streitwert wurde auf 40.000,00 € festgesetzt.
    • Begründung: Das Gericht berief sich auf die gesetzlichen Grundlagen (§§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO) sowie die bestehende Rechtsprechung. Entscheidend war, dass der für die Mängelbeseitigung notwendige Aufwand – wie im Gutachten des Sachverständigen L. dargelegt – objektiv zu bewerten ist. Dabei spielt der ursprüngliche, vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert keine bindende Rolle. Durch die angemessene Hinzurechnung möglicher, nicht bestätigter Mängelkosten wurde die Streitwertbemessung in die nächste Gebührenstufe bis 40.000,00 € verschoben.
    • Folgen: Das Urteil macht deutlich, dass in selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln der Streitwert anhand objektiv ermittelter Mängelbeseitigungskosten zu bemessen ist. Dies beeinflusst künftig die Gebührenbemessung in vergleichbaren Verfahren.

Der Fall vor Gericht


Streitwert im selbständigen Beweisverfahren bei Baumängeln: Ein Überblick

Bauinspektor zeigt auf einen großen Riss im Boden eines halbfertigen Zimmers, während der besorgte Hausbesitzer zuschaut.
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren bei Baumängeln | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2024 (Az.: 7 OH 6/23) den Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens im Zusammenhang mit Baumängeln auf 40.000,00 Euro festgesetzt. Dieser Beschluss verdeutlicht, wie der Streitwert in solchen Verfahren ermittelt wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Für private Bauherren, Mieter oder Immobilienkäufer, die mit Baumängeln konfrontiert sind, ist es entscheidend, die Grundlagen dieser Streitwertberechnung zu verstehen, da sie direkten Einfluss auf die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten hat.

Hintergrund des Falls: Das selbständige Beweisverfahren

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein spezielles Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, das der Klärung von Tatsachen dient, bevor ein eigentlicher Rechtsstreit (Hauptsacheverfahren) beginnt. Im Kontext von Baumängeln wird es häufig genutzt, um durch ein Sachverständigengutachten den Zustand eines Gebäudes zu dokumentieren und festzustellen, ob Mängel vorliegen und welche Ursachen diese haben. Dies ist besonders relevant, da der Nachweis von Mängeln oft schwierig ist und ein Gutachten eine solide Grundlage für weitere rechtliche Schritte bilden kann. Durch ein solches Beweisverfahren lassen sich die Erfolgsaussichten einer späteren Klage besser einschätzen und ggf. außergerichtliche Einigungen erzielen.

Die Rolle des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

Der Streitwert ist der finanzielle Wert des Interesses, das der Antragsteller mit dem Verfahren verfolgt. Er ist von großer Bedeutung, da er die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten bestimmt. Im vorliegenden Fall ging es um die Festsetzung des Streitwerts für ein solches selbständiges Beweisverfahren, das darauf abzielte, Baumängel an einem Gebäude festzustellen.

Die Argumentation des Gerichts zur Streitwert Berechnung

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere zentrale Punkte:

  • Eigenständige Bewertung: Das Gericht betonte, dass die Streitwert Berechnung für das selbständige Beweisverfahren eigenständigen Grundsätzen folgt und nicht vom Wert eines möglichen späteren Hauptsacheverfahrens abhängt.
  • Maßgeblichkeit des Mängelbeseitigungsaufwands: Entscheidend für die Festsetzung des Streitwerts ist der Mängelbeseitigungsaufwand, also die Kosten, die voraussichtlich für die Behebung der festgestellten Mängel entstehen werden. Das Gericht berücksichtigte dabei die Angaben des Sachverständigen.
  • Objektive Bewertung: Der Mängelbeseitigungsaufwand ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bemessen, basierend auf der Sachdarstellung des Antragstellers. Die Schätzung des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung ist nicht bindend.
  • Berücksichtigung nicht bestätigter Mängel: Auch wenn nicht alle behaupteten Mängel durch das Gutachten bestätigt wurden, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die entstanden wären, wenn diese Mängel festgestellt worden wären.

Konkrete Anwendung im Fall

Im vorliegenden Fall ermittelte der Sachverständige Kosten in Höhe von 30.070,51 Euro für die Mangelbehebung. Diese Summe setzte sich aus verschiedenen Einzelbeträgen für unterschiedliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zusammen. Das Gericht erhöhte diesen Betrag angemessen, um die Kosten der Mängel zu berücksichtigen, die sich im Verfahren nicht bestätigt hatten. Dadurch wurde die nächste Gebührenstufe bis 40.000,00 Euro erreicht, was zur Festsetzung des Streitwerts auf diesen Betrag führte.

Die Bedeutung des Urteils für Betroffene

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die korrekte Ermittlung des Streitwerts in einem selbständigen Beweisverfahren entscheidend ist. Betroffene, die ein solches Verfahren anstrengen, sollten sich im Klaren darüber sein, dass der erforderliche Mängelbeseitigungsaufwand die zentrale Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten bildet. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld des Verfahrens eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten Mängelbeseitigung einzuholen, um die finanziellen Risiken besser abschätzen zu können.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Die Entscheidung des Landgerichts Köln basiert auf den Paragraphen 48 Abs. 1 GKG (Gerichtskostengesetz) und 3 ZPO (Zivilprozessordnung). Diese Normen regeln die Festsetzung des Streitwerts in Zivilverfahren. Die Festsetzung des Streitwerts hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten.

Für private Bauherren und Immobilienkäufer bedeutet dies, dass sie sich vor der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens umfassend über die möglichen Prozesskosten informieren sollten. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier eine wichtige Absicherung bieten, da sie im Falle eines Rechtsstreits die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige übernimmt.

Mängelansprüche und Gewährleistungsansprüche

Das selbständige Beweisverfahren ist oft ein wichtiger Schritt, um Mängelansprüche und Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Nach der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Auftragnehmer für Mängelrechte haftet. Werden während dieser Frist Mängel festgestellt, hat der Auftraggeber in der Regel Anspruch auf Nachbesserung. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und dieser kommt der Nachbesserung nicht nach, kann der Auftraggeber unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Beweislast und ihre Bedeutung

Im Zusammenhang mit Baumängeln spielt die Beweislast eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich muss derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die dafür notwendigen Tatsachen beweisen. Im Falle von Baumängeln bedeutet dies, dass der Bauherr oder Immobilienkäufer den Mangel und dessen Ursache nachweisen muss. Hierbei kann ein selbständiges Beweisverfahren helfen, die notwendigen Beweise zu sichern.

Fazit

Der Beschluss des Landgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung und einer realistischen Einschätzung der Kosten im Zusammenhang mit einem selbständigen Beweisverfahren bei Baumängeln. Für Betroffene ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und die möglichen finanziellen Risiken abzuwägen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Der Beschluss des LG Köln legt wichtige Grundsätze zur Streitwertberechnung in selbständigen Beweisverfahren bei Baumängeln fest. Der Streitwert orientiert sich an den vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungskosten, auch wenn nicht alle vermuteten Mängel bestätigt werden. Dabei sind die Kosten für einen ordnungsgemäßen Zustand maßgeblich, unabhängig davon, ob rechtlich relevante Mängel vorliegen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Bauherr ein selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln einleiten, wird der Streitwert anhand der geschätzten Reparaturkosten festgelegt – nicht nach Ihren eigenen Schätzungen. Dies ist wichtig für Ihre Kostenplanung, da Gerichts- und Anwaltsgebühren vom Streitwert abhängen. Auch wenn sich nicht alle vermuteten Mängel bestätigen, werden die hypothetischen Kosten für deren Beseitigung bei der Streitwertberechnung berücksichtigt. Dies bedeutet für Sie eine faire Bewertung Ihres ursprünglichen Anliegens, unabhängig vom tatsächlichen Ausgang des Verfahrens.

Benötigen Sie Hilfe?

Fragen zu Streitwertberechnung und Beweisverfahren im Bauwesen?

In Situationen, in denen Unsicherheiten über die Berechnung des Streitwerts und den Ablauf eines selbständigen Beweisverfahrens bei Baumängeln bestehen, können technische Zusammenhänge und Kostenkalkulationen zu erheblichen Herausforderungen führen. Eine präzise Analyse solcher Fragestellungen ist essentiell, um den möglichen finanziellen Aufwand und die Auswirkungen auf das zukünftige Verfahren zu verstehen.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre individuellen Gegebenheiten einordnen zu können. Dabei erhalten Sie eine sachliche und strukturierte Einschätzung der relevanten Aspekte – von der Bewertung des Mängelbeseitigungsaufwands bis hin zu den daraus resultierenden Kostenfolgen – und gewinnen so Klarheit über Ihre rechtliche Situation.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet ein selbständiges Beweisverfahren bei Baumängeln?

Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens bei Baumängeln richten sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bemisst. Ein typisches Beweisverfahren setzt sich aus mehreren Kostenpositionen zusammen.

Anwaltskosten

Bei einem Streitwert von 25.000 Euro fallen folgende Anwaltsgebühren an:

  • 1,3 Verfahrensgebühr: 1.024,40 Euro
  • 1,2 Terminsgebühr: 780,00 Euro
  • Auslagenpauschale: 20,00 Euro
  • Mehrwertsteuer: 346,64 Euro

Gerichts- und Sachverständigenkosten

Die Gerichtsverwaltung und der Gutachter verursachen zusätzliche Kosten, die zunächst vom Antragsteller zu tragen sind. Ein Sachverständigengutachten ist in den meisten Fällen erforderlich, da die Mangelfrage eine technische Beurteilung erfordert.

Kostenerstattung

Die Kosten können später erstattet werden, wenn:

  • sich die behaupteten Mängel durch das Gutachten bestätigen
  • die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig und zweckmäßig war
  • die Begutachtung zur Ermittlung des Mangels und der Beseitigungsmaßnahmen diente

Praktisches Beispiel

In einem Fall des OLG Hamm wurden Gutachterkosten in Höhe von 7.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt, da die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Feststellung konstruktiver Mängel an einem Glasdach erforderlich war.

Die Gesamtkosten eines Beweisverfahrens betragen in der Regel mehrere tausend Euro, sind aber im Vergleich zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren deutlich niedriger. Bei einem Streitwert von 25.000 Euro belaufen sich allein die Anwaltskosten auf etwa 2.171,04 Euro.


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Wie wird der Streitwert bei Baumängeln berechnet?

Der Streitwert bei Baumängeln orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers und wird nach dem vollen mutmaßlichen Hauptsachewert bemessen.

Grundlagen der Berechnung

Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln einleiten, richtet sich der Streitwert nach den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung. Diese Kosten werden in der Regel durch ein Sachverständigengutachten ermittelt und bilden die Basis für die Streitwertberechnung.

Berechnungsfaktoren

Bei der Streitwertberechnung werden folgende Komponenten berücksichtigt:

  • Die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten als Hauptfaktor
  • Zusätzliche geringfügige Schäden
  • Preissteigerungen seit der Gutachtenerstellung
  • Pauschalen für Kleinmaterial und Unvorhergesehenes

Zeitliche Aspekte und Anpassungen

Der Streitwert wird zunächst bei Verfahrenseinleitung vorläufig festgesetzt. Die endgültige Festsetzung erfolgt erst nach Abschluss der Beweiserhebung. Bei langen Verfahrensdauern müssen die ursprünglich ermittelten Mängelbeseitigungskosten an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Dafür wird häufig der Baupreisindex als Grundlage verwendet.

Ein Beispiel: Wurden die Mängelbeseitigungskosten ursprünglich auf 100.000 Euro geschätzt und ist der Baupreisindex seitdem um 20% gestiegen, erhöht sich der Streitwert entsprechend auf 120.000 Euro. Zusätzlich werden noch Pauschalen für Kleinmaterial und Unvorhergesehenes hinzugerechnet.


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Welche Vorteile bietet ein selbständiges Beweisverfahren bei Baumängeln?

Das selbständige Beweisverfahren ermöglicht eine schnelle und effektive Beweissicherung bei Baumängeln, noch bevor ein regulärer Gerichtsprozess eingeleitet wird.

Prozessuale Vorteile

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der vorgezogenen Beweisaufnahme durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen. Wenn Sie später klagen möchten, muss das Prozessgericht die bereits erhobenen Beweise in der Regel nicht nochmals untersuchen lassen.

Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährung Ihrer Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche für die untersuchten Mängel. Diese Hemmung dauert bis sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens an.

Strategische Vorteile

Das Verfahren bietet eine hohe Beweiskraft, da das Gutachten von einem neutralen, gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wird. Im Gegensatz zu einem privat beauftragten Gutachter kann dieses nicht als Parteigutachten abgetan werden.

Stellen Sie sich vor, Sie entdecken Risse in Ihrem Neubau: Ein selbständiges Beweisverfahren dokumentiert den Mangel, bevor weitere Bauarbeiten die Ursachenermittlung erschweren. Dies ist besonders wichtig bei Mängeln, die später durch den Baufortschritt verdeckt werden könnten.

Wirtschaftliche Vorteile

Das Verfahren ist kostengünstiger als ein direkter Rechtsstreit. Häufig führt das neutrale Sachverständigengutachten zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien. Wenn der Sachverständige beispielsweise eindeutig die Verantwortlichkeit für einen Baumangel feststellt, wird der Verantwortliche oft freiwillig seiner Mängelbeseitigungspflicht nachkommen.

Praktische Vorteile

Sie erhalten eine klare Tatsachenfeststellung über den Schadensfall, den Streitwert und die Ursachen. Dies ermöglicht eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Position. Wenn Sie etwa eine mangelhafte Fußbodenheizung vermuten, können Sie durch das Beweisverfahren die Mängel dokumentieren lassen, bevor der Estrich aufgebracht wird.

Das Verfahren schafft Transparenz für alle Beteiligten und minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten. Die frühzeitige Feststellung von Mängeln verhindert teure Nachbesserungen in späteren Projektphasen.


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Wer trägt die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens?

Die Kostentragung im selbständigen Beweisverfahren richtet sich nach dem weiteren Verlauf des Verfahrens. Zunächst müssen Sie als Antragsteller einen Auslagenvorschuss für die voraussichtlichen Kosten der Beweisaufnahme zahlen.

Kosten bei folgendem Hauptsacheverfahren

Wenn Sie nach dem selbständigen Beweisverfahren ein Hauptsacheverfahren einleiten, werden die entstandenen Kosten als Teil der Kosten des Hauptsacheverfahrens behandelt. Die endgültige Verteilung erfolgt dann nach dem Ausgang des Hauptsacheprozesses, wenn die Parteien und der Streitgegenstand in beiden Verfahren identisch oder zumindest teilidentisch sind.

Kosten ohne Hauptsacheverfahren

Sie müssen als Antragsteller die gesamten Kosten tragen, wenn einer dieser Fälle eintritt:

  • Sie zahlen den geforderten Auslagenvorschuss trotz Erinnerung nicht ein
  • Sie nehmen Ihren Antrag auf Durchführung des Beweisverfahrens zurück
  • Sie erheben nach gerichtlicher Fristsetzung keine Hauptsacheklage

Kostenverteilung bei Vergleich

Wenn Sie sich mit der Gegenseite auf einen Vergleich einigen, ist die genaue Formulierung der Vereinbarung entscheidend. Eine allgemeine Regelung über die Kosten des Rechtsstreits umfasst nicht automatisch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens. Wenn die Kosten des Beweisverfahrens in die Vergleichsregelung einbezogen werden sollen, muss dies ausdrücklich im Vergleich festgehalten werden.

Höhe der Kosten

Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Gerichtskosten mit einem Gebührensatz von 1,0 nach dem Gerichtskostengesetz
  • Sachverständigenkosten, die nach Stundenaufwand berechnet werden
  • Eventuelle Kosten für Bauteilöffnungen oder Laboruntersuchungen
  • Anwaltsgebühren, die sich nach dem Streitwert richten

Die Gesamtkosten können schnell einen vier- bis fünfstelligen Betrag erreichen. Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren in Erwägung ziehen, sollten Sie diese möglichen Kostenfolgen in Ihre Entscheidung einbeziehen.


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Welche Unterlagen werden für ein selbständiges Beweisverfahren benötigt?

Für die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Dieser Antrag muss folgende zwingend erforderliche Unterlagen enthalten:

Kernbestandteile des Antrags

Der Antrag muss eine präzise Bezeichnung des Antragsgegners beinhalten. Dazu gehören der vollständige Name und die ladungsfähige Anschrift.

Konkrete Beschreibung der zu beweisenden Tatsachen ist unerlässlich. Wenn Sie beispielsweise Baumängel feststellen lassen möchten, müssen Sie genau angeben, an welchen Stellen des Bauwerks sich die Mängel befinden und wie sie sich äußern.

Erforderliche Nachweise

Zur Glaubhaftmachung Ihres Antrags benötigen Sie unterstützende Dokumente:

  • Schriftliche Unterlagen wie relevante Verträge oder Korrespondenz
  • Fotodokumentation der Mängel oder des zu untersuchenden Zustands
  • Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben

Verfahrensrelevante Angaben

Im Antrag müssen Sie außerdem darlegen:

  • Die Bezeichnung der Beweismittel, etwa die Art der gewünschten Beweiserhebung wie Sachverständigengutachten oder Zeugenvernehmung
  • Die Begründung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
  • Die Darlegung des rechtlichen Interesses an der Beweiserhebung

Wenn Sie einen Baumangel dokumentieren möchten, müssen Sie zusätzlich die konkreten Mangelerscheinungen so detailliert beschreiben, dass der Antragsgegner darauf substanziell erwidern kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Selbständiges Beweisverfahren

Ein spezielles gerichtliches Verfahren zur frühzeitigen Beweissicherung, das vor allem im Baurecht häufig genutzt wird. Es dient dazu, den Zustand eines Bauwerks oder mögliche Mängel durch einen Sachverständigen neutral und gerichtlich verwertbar feststellen zu lassen, bevor ein regulärer Prozess beginnt. Geregelt in §§ 485 ff. ZPO.

Beispiel: Ein Bauherr bemerkt Risse in den Wänden seines Neubaus und möchte diese dokumentieren lassen, bevor Ausbesserungsarbeiten beginnen.


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Streitwert

Der Geldbetrag, der den wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstands beziffert. Er ist maßgeblich für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Baumängelrecht orientiert sich der Streitwert meist an den geschätzten Mängelbeseitigungskosten.

Beispiel: Bei geschätzten Reparaturkosten von 40.000 € für Baumängel wird dieser Betrag als Streitwert festgesetzt.


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Baumängel

Qualitative Abweichungen der tatsächlichen Bauausführung von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik. Rechtlich relevant nach § 633 BGB. Sie können optischer, funktionaler oder wertmindernder Art sein.

Beispiel: Risse im Mauerwerk, undichtes Dach oder fehlerhafte Wärmedämmung.


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Mängelbeseitigungskosten

Die geschätzten oder tatsächlichen Aufwendungen, die zur fachgerechten Beseitigung von Baumängeln erforderlich sind. Sie umfassen Material-, Arbeits- und Nebenkosten und sind nach § 634 Nr. 2 BGB vom Bauunternehmer zu tragen.

Beispiel: Die Kosten für das Abschlagen und Neuverputzen einer fehlerhaften Wandfläche inklusive Materialien und Arbeitslohn.


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Sachverständigengutachten

Eine unabhängige, fachliche Beurteilung durch einen gerichtlich bestellten Experten. Im Baurecht dient es zur objektiven Feststellung von Mängeln, deren Ursachen und Beseitigungskosten. Die Anforderungen sind in der ZPO §§ 402 ff. geregelt.

Beispiel: Ein Bausachverständiger untersucht Feuchtigkeitsschäden und dokumentiert Ursachen, Ausmaß und Sanierungskosten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 48 Abs. 1 GKG (Gerichtskostengesetz): Diese Vorschrift regelt die Festsetzung des Streitwerts in gerichtlichen Verfahren und bestimmt, dass der Streitwert grundsätzlich nach dem Wert des Streitgegenstandes im Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. der Verfahrenseinleitung zu bemessen ist. Der Streitwert bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Das Gericht hat bei der Streitwertfestsetzung einen Ermessensspielraum, muss sich aber an objektiven Kriterien orientieren. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nicht willkürlich, sondern anhand des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers zu bestimmen ist.

Der Beschluss des LG Köln stützt sich auf diese Vorschrift, um zu verdeutlichen, dass der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren nach dem Wert der Mängelbeseitigung zu bemessen ist und nicht nach dem Wert des gesamten Bauvorhabens oder der Immobilie. Dies ist relevant für die Kosten, die dem Bauherrn im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens entstehen.

  • § 3 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Zuständigkeit der Gerichte und die Bestimmung des Streitwerts, wenn der Wert des Streitgegenstands nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Er legt fest, dass der Wert nach freiem Ermessen des Gerichts festgesetzt wird, wobei die Umstände des Falles, insbesondere die Bedeutung der Sache für den Kläger, zu berücksichtigen sind. Der Streitwert hat unmittelbare Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Gerichts und die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist § 3 ZPO relevant, um den Wert der festzustellenden Tatsachen, insbesondere der Baumängel, zu bestimmen, wenn diese nicht unmittelbar in Geld bezifferbar sind.

Im vorliegenden Fall dient § 3 ZPO als Grundlage für die Ermessensausübung des Gerichts bei der Bestimmung des Streitwerts, da die Beseitigung von Baumängeln einen wirtschaftlichen Wert darstellt, der jedoch im Vorfeld oft nicht exakt beziffert werden kann. Das Gericht muss daher unter Berücksichtigung der Sachdarstellung des Antragstellers und ggf. eines Gutachtens den Wert schätzen.

  • Selbstständiges Beweisverfahren gemäß §§ 485 ff. ZPO (Zivilprozessordnung): Das selbstständige Beweisverfahren ist ein besonderes Verfahren, das vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren durchgeführt werden kann, um Beweise (meist durch Sachverständigengutachten) zu sichern. Es dient dazu, den Zustand einer Sache oder die Ursache eines Schadens festzustellen, bevor ein Rechtsstreit anhängig gemacht wird. Dieses Verfahren ermöglicht es, frühzeitig Klarheit über die tatsächlichen Verhältnisse zu gewinnen und die Erfolgsaussichten einer späteren Klage besser einschätzen zu können. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind von der Partei zu tragen, die es beantragt hat, können aber in einem späteren Hauptsacheverfahren als Teil des Schadensersatzes geltend gemacht werden.

Im vorliegenden Fall wurde ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt, um Baumängel festzustellen. Der Streitwert, der hier festgesetzt wird, bestimmt, welche Gebühren für das Verfahren anfallen. Die Feststellung der Baumängel und deren Beseitigungskosten bildet die Grundlage für die Streitwertfestsetzung.

  • Mängelbeseitigungsanspruch aus Werkvertragsrecht gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Wenn ein Werk mangelhaft ist, hat der Besteller (Bauherr) grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung, also die Beseitigung der Mängel. Der Unternehmer (Bauunternehmer) ist verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, entweder durch Reparatur oder durch Neuherstellung des Werks. Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Unternehmer. Der Mängelbeseitigungsanspruch ist ein zentrales Recht des Bauherrn im Falle von Baumängeln und bildet oft die Grundlage für Streitigkeiten.

Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens wird im Wesentlichen durch die Kosten der Mängelbeseitigung bestimmt. Die vom Sachverständigen ermittelten Kosten zur Beseitigung der festgestellten Mängel bilden die Grundlage für die Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht. Hierbei werden auch Mängel berücksichtigt, die im Verfahren eventuell nicht vollständig bestätigt wurden.

  • Objektive Gesichtspunkte bei der Streitwertbemessung (ständige Rechtsprechung des BGH, OLG Hamburg, OLG Karlsruhe): Die Gerichte sind verpflichtet, den Streitwert nach objektiven Gesichtspunkten zu bemessen und sich dabei an der Sachdarstellung des Antragstellers sowie an den Kosten der Mängelbeseitigung zu orientieren. Es ist nicht ausreichend, sich allein auf die Schätzung des Antragstellers zu verlassen oder den Streitwert willkürlich festzusetzen. Die Gerichte müssen sich an den tatsächlichen Umständen des Falls orientieren und eine realistische Einschätzung der Kosten vornehmen, die für die Beseitigung der Mängel erforderlich sind.

Der Beschluss des LG Köln betont, dass die Streitwertfestsetzung auf objektiven Gesichtspunkten beruhen muss und sich an den Kosten orientiert, die der Sachverständige für die Mängelbeseitigung ermittelt hat. Auch wenn nicht alle Mängel bestätigt wurden, müssen die Kosten für deren hypothetische Beseitigung in die Streitwertfestsetzung einfließen.


Das vorliegende Urteil


LG Köln – Az.: 7 OH 6/23 – Beschluss vom 18.01.2024


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