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Rücktritt Werkvertrag wegen erheblicher Mängel – Übergang Abrechnungsverhältnis

Ein Albtraum für Hausbesitzer: Was als schützendes Dach über dem Kellerabgang begann, endete in einem bitteren Rechtsstreit. Nach gescheiterten Reparaturversuchen und einem Berg von Mängeln zog eine verzweifelte Hauseigentümerin vor Gericht, um für ihr Recht zu kämpfen und die mangelhafte Handwerksarbeit endlich hinter sich zu lassen.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 173/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 28.02.2025
  • Aktenzeichen: 14 U 173/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Werkvertrags über eine Kellertreppenüberdachung ihres Hauses.
    • Beklagte: Wurde von der Klägerin mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung beauftragt und begehrt restlichen Werklohn.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung. Die Klägerin hat bereits einen Teil des Werklohns gezahlt. Die Beklagte lieferte und montierte die Überdachung.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung des Werkvertrags, während die Beklagte restlichen Werklohn fordert.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.600,00 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückbau der Kellerabgangsüberdachung und Entfernung sämtlicher Montagespuren zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 627,13 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Urteil im Fokus: Rücktritt vom Werkvertrag wegen Mängeln an Kellerüberdachung

Handwerker installiert unzureichend ausgerichtete Dachstruktur über Kellerzugang in Wohngegend.
Rücktritt vom Werkvertrag bei Mängeln | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle fällte am 28. Februar 2025 ein Urteil (Az.: 14 U 173/24) in einem Streitfall um eine mangelhafte Kellerabgangsüberdachung. Im Kern des Urteils steht die Frage, ob eine Kundin aufgrund erheblicher Mängel vom Werkvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des bereits geleisteten Werklohns verlangen kann. Das Gericht bejahte dies und wies die Widerklage des Handwerkers auf restlichen Werklohn ab.

Streit um Kellerüberdachung eskaliert vor Gericht

Der Fall dreht sich um eine Kellerabgangsüberdachung, die eine Hauseigentümerin (Klägerin) bei einem Handwerksbetrieb (Beklagte) in Auftrag gegeben hatte. Für die Lieferung und Montage der Aluminium- und Glasüberdachung mit Tür wurde im Juni 2019 ein Werkvertrag geschlossen. Der vereinbarte Preis betrug 12.000 Euro, von denen die Klägerin bereits 3.600 Euro angezahlt hatte.

Mängelrüge und gescheiterte Nachbesserung führen zum Rechtsstreit

Nach der Montage im Jahr 2020 beanstandete die Klägerin diverse Mängel an der Überdachung. Sie forderte die Beklagte schriftlich zur Nachbesserung auf und setzte eine Frist. Versuche der Beklagten zur Mängelbeseitigung scheiterten jedoch. Es kam zu keiner Einigung und die Situation eskalierte, was schließlich in einem gerichtlichen Auseinandersetzung mündete.

Sachverständigengutachten bestätigt Mängel an der Überdachung

Um die Mängel objektiv festzustellen, leitete die Klägerin ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Hannover ein. Ein Sachverständiger wurde beauftragt, die Überdachung zu begutachten. Das Gutachten bestätigte die von der Klägerin gerügten Mängel. Diese Expertise spielte eine entscheidende Rolle im späteren Gerichtsverfahren.

Rücktritt vom Vertrag und Klage auf Rückzahlung des Werklohns

Auf Basis des Sachverständigengutachtens erklärte die Klägerin im Juli 2022 den Rücktritt vom Werkvertrag. Sie forderte die Rückzahlung der bereits geleisteten 3.600 Euro Anzahlung. Die Beklagte weigerte sich jedoch zu zahlen, woraufhin die Klägerin Klage beim Landgericht einreichte.

Widerklage und Kündigung durch die Beklagte wegen Zahlungsverzug

Die Beklagte reagierte mit einer Widerklage und forderte den restlichen Werklohn in Höhe von 8.400 Euro, abzüglich geringfügiger Minderungs- und Nachbesserungsbeträge. Zudem erklärte die Beklagte im Laufe des Rechtsstreits die fristlose Kündigung des Werkvertrages, begründet mit der Nichtzahlung des Werklohns und der Verweigerung von Rest- und Nachbesserungsarbeiten durch die Klägerin.

Erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts weist Klage ab

Das Landgericht wies die Klage der Klägerin in erster Instanz ab und gab der Widerklage der Beklagten statt. Das Gericht argumentierte, dass die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag nicht vorlägen. Es sah die von der Klägerin geltend gemachten Mängel offenbar nicht als ausreichend schwerwiegend an, um einen Rücktritt zu rechtfertigen.

Berufungsgericht OLG Celle gibt Klägerin Recht und stärkt Verbraucherrechte

Die Klägerin legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein – mit Erfolg. Das OLG Celle änderte das erstinstanzliche Urteil ab und gab der Klage der Klägerin vollumfänglich statt. Die Widerklage der Beklagten wurde abgewiesen. Damit stärkte das OLG Celle die Rechte von Verbrauchern bei mangelhaften Werkleistungen erheblich.

Entscheidungsgründe des OLG Celle im Detail: Erhebliche Mängel und Rücktritt berechtigt

Das OLG Celle begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass erhebliche Mängel an der Kellerüberdachung vorlagen, die den Rücktritt vom Werkvertrag rechtfertigen. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Klägerin und dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Es stellte klar, dass ein Rücktritt möglich ist, wenn die Werkleistung so mangelhaft ist, dass sie nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

Zug um Zug: Rückzahlung gegen Rückbau der Überdachung

Das OLG Celle verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der 3.600 Euro Anzahlung Zug um Zug gegen den Rückbau der Kellerüberdachung. Dies bedeutet, dass die Klägerin die Rückzahlung erst erhält, wenn sie die mangelhafte Überdachung durch die Beklagte abbauen lässt und die Montagespuren beseitigen lässt. Dieses „Zug um Zug“ Prinzip stellt sicher, dass beide Parteien gleichzeitig ihre Leistungen erbringen bzw. zurückerhalten.

Zusätzliche Kosten für Beklagte: Zinsen und Anwaltskosten

Neben der Rückzahlung des Werklohns muss die Beklagte der Klägerin auch Zinsen auf den Betrag seit Juli 2022 zahlen. Zusätzlich wurde die Beklagte zur Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin in Höhe von 627,13 Euro verurteilt, ebenfalls zuzüglich Zinsen. Auch die Kosten des gesamten Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

Revision nicht zugelassen: Urteil des OLG Celle ist rechtskräftig

Das OLG Celle ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu. Dies bedeutet, dass das Urteil des OLG Celle rechtskräftig ist und von der Beklagten akzeptiert werden muss, sofern sie keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt. Für die Klägerin bedeutet dies einen endgültigen Erfolg in dem Rechtsstreit.

Bedeutung für Betroffene: Stärkung der Verbraucherrechte bei Werkverträgen

Das Urteil des OLG Celle hat eine erhebliche Bedeutung für Verbraucher, die Werkverträge abschließen. Es stärkt die Rechte von Auftraggebern bei mangelhaften Werkleistungen und verdeutlicht, wann ein Rücktritt vom Vertrag gerechtfertigt ist. Verbraucher können sich auf dieses Urteil berufen, wenn sie mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind.

Wichtigkeit der Mängelanzeige und Beweissicherung

Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer detaillierten und fristgerechten Mängelanzeige gegenüber dem Handwerker. Zudem wird die Bedeutung der Beweissicherung durch ein Sachverständigengutachten deutlich, insbesondere wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Ein solches Gutachten kann im Gerichtsverfahren entscheidend sein, um die Mängel und deren Erheblichkeit nachzuweisen.

Rücktritt als effektives Mittel bei erheblichen Mängeln

Das Urteil des OLG Celle bestätigt, dass der Rücktritt vom Werkvertrag ein effektives Mittel für Verbraucher sein kann, wenn die erbrachte Werkleistung erhebliche Mängel aufweist und eine Nachbesserung nicht erfolgreich war oder unzumutbar ist. Es zeigt, dass Gerichte Verbraucherrechte ernst nehmen und bei berechtigten Mängelrügen auch zum Rücktritt vom Vertrag stehen.

Verbraucher sollten Rechte kennen und durchsetzen

Verbraucher sollten ihre Rechte bei Werkverträgen kennen und diese im Falle von Mängeln konsequent durchsetzen. Das Urteil des OLG Celle ermutigt dazu, sich nicht mit mangelhaften Leistungen zufrieden zu geben und im Zweifel auch den Rechtsweg zu beschreiten, um eine angemessene Lösung zu erreichen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann in solchen Fällen ratsam sein, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei erheblichen Mängeln eines Bauprojekts ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist, wenn der Auftragnehmer die gesetzte Nachbesserungsfrist verstreichen lässt. Entscheidend ist dabei die Erheblichkeitsschwelle der Mängel, die im vorliegenden Fall durch fehlende oder mangelhafte Ausführung (unvollständige Montage, falsche Farbgebung, fehlerhafte Spaltmaße) überschritten wurde. Der Rücktritt berechtigt zur Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen, was Bauherren einen wichtigen Schutz vor mangelhaften Werkleistungen bietet. Für Auftraggeber bedeutet dies, dass sie bei erheblichen Mängeln nicht zur vollständigen Zahlung verpflichtet sind und nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten können.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Hauseigentümer bei Mängeln an Handwerkerleistungen

Wenn Handwerkerleistungen mangelhaft sind, kann dies für Hauseigentümer frustrierend und teuer werden. Dieser Abschnitt gibt Ihnen wichtige Tipps, wie Sie in solchen Situationen vorgehen können, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Schäden zu minimieren.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Mängel sofort rügen

Sobald Sie Mängel an der Handwerkerleistung feststellen, müssen Sie diese unverzüglich schriftlich beim Handwerker rügen. Beschreiben Sie die Mängel so detailliert wie möglich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung.

⚠️ ACHTUNG: Versäumen Sie die rechtzeitige Mängelrüge, können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche verlieren!


Tipp 2: Beweise sichern

Dokumentieren Sie die Mängel gründlich. Machen Sie Fotos oder Videos, um den Zustand der mangelhaften Leistung festzuhalten. Auch Zeugenaussagen können hilfreich sein, um den Mangel zu beweisen.

Beispiel: Bei einer undichten Kellertreppenüberdachung fotografieren Sie die Wasserschäden und notieren die genaue Stelle und das Datum des Auftretens.


Tipp 3: Fachkundige Beratung einholen

Bei größeren Mängeln oder wenn der Handwerker die Nachbesserung verweigert, kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann den Mangel beurteilen und Ihnen eine unabhängige Einschätzung geben.


Tipp 4: Werklohn zurückbehalten

Bei Vorliegen von Mängeln dürfen Sie einen angemessenen Teil des Werklohns zurückbehalten, um den Druck auf den Handwerker zur Mängelbeseitigung zu erhöhen. Die Höhe des Zurückbehaltungsrechts richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung.


Tipp 5: Rechtliche Schritte prüfen

Wenn alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheitern, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, z.B. auf Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

⚠️ ACHTUNG: Beachten Sie, dass Gewährleistungsansprüche verjähren können. Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Fristen.


Checkliste: Vorgehen bei Mängeln

  • Mängel unverzüglich schriftlich rügen
  • Mängel detailliert dokumentieren (Fotos, Videos, Zeugen)
  • Frist zur Nachbesserung setzen
  • Fachkundige Beratung einholen (Sachverständiger)
  • Werklohn angemessen zurückbehalten
  • Rechtliche Schritte prüfen (Anwalt)

Benötigen Sie Hilfe?

Klare Perspektiven bei Mängeln im Werkvertrag

Erleben Sie, wie kompliziert die Situation werden kann, wenn erbrachte Werkleistungen nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Insbesondere bei erheblichen Mängeln, die einen Rücktritt vom Werkvertrag in Erwägung lassen, bietet die konkrete Prüfung der Umstände und vertraglichen Rahmenbedingungen eine unerlässliche Grundlage für das weitere Vorgehen. Eine fundierte Analyse der Sachlage hilft, Unsicherheiten zu überwinden und die vorhandenen Rechte klar zu erkennen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Handlungsspielräume systematisch zu erfassen und individuelle Lösungsansätze zu entwickeln. Mit einer konstruktiven Beratung und präzisen Bewertung Ihrer Situation erhalten Sie verlässliche Perspektiven, welche den nächsten Schritt in Ihrer Rechtsfrage fördern können. Licht ins Dunkel zu bringen und Ihre Interessen sachgerecht durchzusetzen – darauf dürfen Sie bauen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann ich als Auftraggeber von einem Werkvertrag wegen Mängeln zurücktreten?

Als Auftraggeber können Sie von einem Werkvertrag wegen Mängeln zurücktreten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

1. Erhebliche Mängel

Ein Rücktritt ist nur bei erheblichen Mängeln möglich. Unerhebliche Mängel, die den Wert oder die Funktionalität des Werks nur geringfügig beeinträchtigen, rechtfertigen keinen Rücktritt. Die Erheblichkeit wird oft anhand der Mängelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Gesamtpreis des Werks beurteilt.

2. Fristsetzung zur Nacherfüllung

In der Regel müssen Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dies bedeutet, dass Sie ihm die Möglichkeit geben müssen, den Mangel zu beheben oder das Werk neu herzustellen. Ein Rücktritt ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich, es sei denn, die Nacherfüllung ist unmöglich oder wurde vom Unternehmer endgültig verweigert.

3. Rücktrittserklärung

Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden. Dies sollte schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.

4. Kein Ausschluss des Rücktritts

Der Rücktritt darf nicht ausgeschlossen sein. Ein Ausschluss kann vertraglich vereinbart werden, ist jedoch bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder wenn der Besteller den Mangel kennt und das Werk dennoch vorbehaltlos abnimmt, gesetzlich eingeschränkt.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie vom Vertrag zurücktreten und müssen die empfangenen Leistungen zurückgeben oder Wertersatz leisten. Der Rücktritt hat weitreichende Folgen, daher sollten Sie sorgfältig prüfen, ob nicht mildere Mittel wie Nachbesserung oder Minderung ausreichen.


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Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich vom Werkvertrag zurücktreten möchte?

Wenn Sie vom Werkvertrag zurücktreten möchten, gibt es keine festgelegte Frist für den Rücktritt selbst. Allerdings müssen Sie einige wichtige Fristen und Schritte beachten:

  • Mängelanzeige und Fristsetzung zur Nacherfüllung: Wenn das Werk mangelhaft ist, sollten Sie den Mangel zeitnah dem Unternehmer mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Diese Frist muss so bemessen sein, dass der Unternehmer die Möglichkeit hat, den Mangel zu beheben.
  • Fruchtloser Ablauf der Frist: Der Rücktritt kann erst erklärt werden, wenn die Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eine Fristsetzung ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung endgültig verweigert oder wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist.
  • Verjährungsfristen: Beachten Sie auch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Diese beginnen in der Regel mit der Abnahme des Werks und betragen drei Jahre, es sei denn, es handelt sich um ein Bauwerk oder eine Sache, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird, dann beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.

Ein zu langes Zuwarten kann die Durchsetzung Ihres Rücktrittsrechts erschweren, da der Unternehmer möglicherweise argumentieren kann, dass Sie das Werk stillschweigend akzeptiert haben oder dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Für Sie bedeutet das, dass Sie schnell handeln sollten, um Ihre Rechte zu wahren.


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Wie läuft ein Rücktritt vom Werkvertrag ab und was sind die rechtlichen Folgen?

Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist ein wichtiger Schritt, den ein Besteller unternehmen kann, wenn das Werk mangelhaft ist oder nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hier ist eine Übersicht über den Ablauf und die rechtlichen Folgen:

Ablauf des Rücktritts:

  1. Mangelhaftes Werk: Der Besteller muss feststellen, dass das Werk mangelhaft ist. Dies kann durch Sach- oder Rechtsmängel gegeben sein, die den vertraglichen Anforderungen nicht entsprechen.
  2. Fristsetzung zur Nacherfüllung: Der Besteller muss dem Unternehmer in der Regel eine angemessene Frist setzen, um den Mangel zu beseitigen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder vom Unternehmer verweigert wird.
  3. Erfolgloser Fristablauf: Wenn die Frist abläuft, ohne dass der Unternehmer den Mangel beseitigt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
  4. Rücktrittserklärung: Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und sollte klar und eindeutig formuliert sein.

Rechtliche Folgen:

  • Rückabwicklung: Bei einem Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Besteller muss das Werk zurückgeben, und der Unternehmer muss den bereits gezahlten Werklohn zurückerstatten.
  • Schadensersatzansprüche: Der Besteller kann zusätzlich Schadensersatz verlangen, wenn er durch den Mangel oder die Verzögerung finanzielle Einbußen erlitten hat.
  • Kein Ausschluss: Der Rücktritt ist nur ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder wenn der Rücktritt aus anderen Gründen gesetzlich ausgeschlossen ist.

Für den Besteller ist es wichtig, die Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und den Rücktritt korrekt durchzuführen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.


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Was bedeutet Nacherfüllung und welche Rechte habe ich, wenn diese fehlschlägt?

Nacherfüllung ist ein Recht, das im Werkvertragsrecht und im Kaufrecht vorkommt. Es ermöglicht es dem Auftraggeber oder Käufer, die Beseitigung von Mängeln an einem Werk oder Produkt zu verlangen. Im Werkvertragsrecht kann der Unternehmer zwischen Nachbesserung (Reparatur) und Neuherstellung des Werks wählen, um den Mangel zu beheben.

Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder vom Auftragnehmer verweigert wird, stehen dem Auftraggeber weitere Rechte zur Verfügung:

  • Selbstvornahme: Der Auftraggeber kann den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen und die Kosten vom Unternehmer zurückfordern.
  • Minderung: Der Auftraggeber kann eine Minderung der Vergütung verlangen, was bedeutet, dass er weniger zahlen muss, weil das Werk mangelhaft ist.
  • Rücktritt vom Vertrag: Wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist oder fehlschlägt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz fordern.

Diese Rechte sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Auftraggeber ein mangelfreies Werk erhält oder angemessene Kompensation erhält, wenn dies nicht möglich ist.


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Kann der Handwerker den Vertrag kündigen, wenn ich Mängel rüge und die Zahlung verweigere?

Wenn Sie als Auftraggeber Mängel rügen und die Zahlung verweigern, kann der Handwerker den Vertrag nicht einfach kündigen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Mängelrüge und Nacherfüllung: Bevor Sie die Zahlung verweigern, müssen Sie dem Handwerker eine schriftliche Mängelrüge zukommen lassen. In dieser Rüge sollten Sie die festgestellten Mängel beschreiben und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Der Handwerker ist verpflichtet, die Mängel innerhalb dieser Frist zu beheben.
  • Zahlungsverweigerung: Sie können die Zahlung verweigern, bis die Mängel behoben sind. Allerdings besteht ein Zurückbehaltungsrecht, das es Ihnen erlaubt, einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzuhalten, bis die Mängel beseitigt sind.
  • Kündigung durch den Handwerker: Der Handwerker kann den Vertrag nur unter bestimmten Umständen kündigen, wie z.B. bei schwerwiegendem Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und Androhung der Kündigung. Eine Kündigung allein wegen einer Mängelrüge ist nicht möglich.
  • Gewährleistungsrechte: Sie haben als Auftraggeber Gewährleistungsrechte, die es Ihnen ermöglichen, Nachbesserung oder Minderung des Preises zu verlangen. Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie als Auftraggeber die Mängel schriftlich rügen und dem Handwerker die Chance zur Nacherfüllung geben, bevor Sie weitere Schritte in Betracht ziehen.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der Unternehmer (Werkunternehmer) zur Herstellung eines versprochenen Werkes verpflichtet, während der Besteller eine Vergütung (Werklohn) zahlt. Anders als beim Dienstvertrag schuldet der Unternehmer einen konkreten Erfolg, nicht bloß eine Tätigkeit. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 631 ff. BGB. Bei Mängeln hat der Besteller Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.

Beispiel: Ein Handwerker wird beauftragt, eine Kellerabgangsüberdachung zu liefern und zu montieren. Der Vertrag ist erst erfüllt, wenn die Überdachung funktionsfähig und mangelfrei installiert ist.


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Werklohn

Der Werklohn ist die vereinbarte Vergütung, die der Besteller an den Werkunternehmer für die Herstellung eines Werkes zahlt. Nach § 641 BGB wird der Werklohn grundsätzlich erst mit der Abnahme des Werkes fällig. Bei größeren Projekten sind aber oft Abschlagszahlungen üblich. Bei mangelhafter Werkleistung kann der Besteller einen angemessenen Teil des Werklohns zurückbehalten, bis der Mangel behoben ist.

Beispiel: Für eine Kellerüberdachung wird ein Werklohn von 5.000 € vereinbart, wovon die Kundin bereits 3.600 € angezahlt hat. Den Restbetrag muss sie bei erheblichen Mängeln nicht zahlen.


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Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag ist ein gesetzlich geregeltes Gestaltungsrecht, das das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umwandelt. Bei Werkverträgen kann der Besteller nach § 634 Nr. 3 i.V.m. §§ 636, 323, 326 Abs. 5 BGB zurücktreten, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist. Der Rücktritt muss ausdrücklich erklärt werden und führt dazu, dass bereits erbrachte Leistungen zurückzugeben sind.

Beispiel: Die Kundin erklärt nach erfolgloser Nachbesserungsfrist den Rücktritt vom Werkvertrag über die mangelhafte Kellerüberdachung und fordert die Rückzahlung des bereits gezahlten Werklohns.


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Widerklage

Eine Widerklage ist eine Klage des Beklagten gegen den Kläger im selben Verfahren. Sie ermöglicht dem ursprünglich Beklagten, selbst Ansprüche gegen den Kläger geltend zu machen, ohne ein separates Verfahren einleiten zu müssen. Geregelt ist die Widerklage in § 33 ZPO. Sie muss mit der Hauptklage in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang stehen und wird gemeinsam mit ihr verhandelt und entschieden.

Beispiel: Während die Kundin die Rückzahlung des Werklohns fordert, verlangt der Handwerker per Widerklage die Zahlung des noch ausstehenden Restbetrags für die Kellerüberdachung.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, mit dem eine Partei die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils durch ein höheres Gericht erreichen kann. Es ist in den §§ 511 ff. ZPO geregelt und dient der Kontrolle und Korrektur erstinstanzlicher Entscheidungen. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden. Das Berufungsgericht überprüft das Urteil sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht.

Beispiel: Nachdem das Landgericht im ersten Rechtsgang der Kundin Recht gegeben hatte, legte der Handwerker Berufung beim OLG Celle ein, das nun in zweiter Instanz über den Fall entscheiden musste.


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Erheblichkeitsschwelle der Mängel

Die Erheblichkeitsschwelle der Mängel bezeichnet den Schweregrad von Mängeln, der überschritten sein muss, damit ein Rücktritt vom Werkvertrag gerechtfertigt ist. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Die Bewertung erfolgt anhand des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Umfang, Bedeutung und Behebbarkeit der Mängel sowie der Interessen beider Parteien.

Beispiel: Bei der Kellerüberdachung wurden mehrere gravierende Mängel festgestellt (unvollständige Montage, falsche Farbgebung, fehlerhafte Spaltmaße), die in ihrer Gesamtheit die Erheblichkeitsschwelle überschritten und somit den Rücktritt rechtfertigten.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 631 BGB (Werkvertrag): Dieser Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert den Werkvertrag. Er verpflichtet den Werkunternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und den Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zwischen der Klägerin als Bestellerin und der Beklagten als Werkunternehmerin wurde ein Werkvertrag über die Errichtung einer Kellerüberdachung geschlossen, woraus sich beiderseitige Rechte und Pflichten ergeben.
  • § 633 BGB (Sachmangel): Diese Vorschrift bestimmt, wann ein Werk als mangelhaft gilt. Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den vorausgesetzten Gebrauch eignet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin rügte Mängel an der errichteten Kellerüberdachung. Das Vorliegen eines Mangels ist entscheidend für ihre weiteren Rechte, wie z.B. Nacherfüllung oder Rücktritt.
  • § 635 BGB (Nacherfüllung): Bei Vorliegen eines Mangels hat der Werkunternehmer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung. Dies bedeutet, dass er entweder den Mangel beseitigen oder ein neues, mangelfreies Werk herstellen muss. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte wurde von der Klägerin zur Nacherfüllung aufgefordert und bot diese auch an. Die Frage ist, ob die angebotenen Nacherfüllungsversuche ausreichend waren und die Klägerin zum Rücktritt berechtigten.
  • §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 636 BGB (Rücktritt): Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, kann der Besteller vom Werkvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Vertrages. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin erklärte den Rücktritt vom Vertrag und verlangt die Rückzahlung des bereits geleisteten Werklohns. Ob der Rücktritt rechtmäßig ist, hängt von der Frage ab, ob die Voraussetzungen dafür vorlagen.
  • § 812 BGB (Herausgabeanspruch): Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Wer durch die Leistung eines anderen oder in anderer Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Klägerin den Rücktritt erklärt hat, könnte ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits geleisteten Werklohns in Höhe von 3.600 € aus ungerechtfertigter Bereicherung bestehen, wenn der Rücktritt wirksam war.

Das vorliegende Urteil


OLG Celle – Az.: 14 U 173/24 – Urteil vom 28.02.2025


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