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Rauchwarnmelder – bundesweite Pflicht für Neu- und Altbauten

Als letztes Bundesland hat auch Berlin im Juni 2016 die Pflicht für Rauchmelder gesetzlich verankert. Ab 2017 müssen nun im gesamten Bundesgebiet Neubauten mit entsprechenden Geräten mindestens in den Schlafräumen und auf den Fluchtwegen – also in der Regel Fluren und Treppenhäuser – mit den Geräten ausgestattet sein. Bei Nichterfüllen drohen teilweise drastische Geldstrafen.

Die Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland

Rauchwarnmelder retten Leben. Rauchmelder sind Lebensretter – und müssen deshalb im Falle eines Falles ihre Funktion zuverlässig erfüllen.
Rauchwarnmelder retten Leben. Rauchmelder sind Lebensretter und deshalb Pflicht. Wer sich nicht daran hält muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Die Verordnungen zur Anbringung von Rauchmeldern unterstehen dem Baurecht und werden nicht landesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern erlassen. Spätestens ab 2017 müssen jedoch im ganz Deutschland in Neubauten Warnmelder installiert werden – bei Altbauten zeigen sich jedoch große Unterschiede. Am liberalsten ist in diesem Punkt Sachsen, das noch keine verbindliche Installation vorgeschrieben hat. In vielen anderen Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Schleswig-Holstein sind diese hingegen bereits seit vielen Jahren für alle Gebäude vorgeschrieben. Wieder in anderen – darunter etwa Brandenburg, Berlin oder Thüringen laufen noch Fristen, die zwischen Ende 2018 und 2020 enden. Auch bei der Zahl und der Anbringung gibt es Unterschiede. So schreiben manche Bundesländer unabhängig von der Anzahl der Zimmer mindestens drei Rauchmelder pro Wohnung vor, andere wiederum nur, dass alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Rettungswege damit ausgestattet sein müssen.

Wer überprüft die Einhaltung und welche Konsequenzen drohen?

Grundsätzlich gibt es keine Kontrollpflicht. Das Fehlen von Rauchmeldern insbesondere in Eigenheimen wird deshalb auch praktisch nie beanstandet. Auch im Schadensfall zeigen sich die Versicherer bisher kulant. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bestätigt hat, soll Betroffenen der Schaden auch im Falle fehlender Rauchmelder vollständig erstattet werden. Rechtlich ist bislang jedoch nicht eindeutig geklärt, ob die Versicherer unter diesen Umständen nicht wegen Fahrlässigkeit Abzüge geltend machen oder sogar ihre Leistung vollständig verweigern könnten. Das gilt ebenso für Eigenheime wie für Mietwohnungen – auch aus diesem Grund wird deshalb dringend empfohlen, in allen Häusern den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Drastische Strafen treffen hingegen in erster Linie Vermieter. So kann ein Eigentümer, dessen Mieter die Bauverwaltung informiert, beispielsweise in Niedersachsen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Im Falle eines Brandes mit Todesfolge ist sogar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung möglich, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann.

Mieter dürfen teilweise belastet werden

Eine interessante Frage ist natürlich auch, wer für die Kosten der Installation aufkommen muss und wem die Wartung aufgebürdet wird. Leider sind sich jedoch auch in diesem Punkt die Bundesländer alles andere als einig. In den meisten Fällen bestimmt die Rechtsprechung, dass der Vermieter zwar die Geräte und die Montage übernehmen muss, der Mieter hingegen für die Funktionsfähigkeit und die Wartung verantwortlich ist. Das bedeutet in der Regel jedoch lediglich, dass in regelmäßigen Abständen – häufig mehr als mehrere Jahre – die Batterien gewechselt werden müssen. Schwierig wird es jedoch, falls die Geräte von außerhalb geleast oder gewartet werden. In Nordrhein-Westfalen ist es dabei zum Beispiel nicht erlaubt, diese Ausgaben auf die Betriebskosten umzulegen, falls der Mietvertrag dieses nicht ausdrücklich vorsieht. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen ist allein der „Besitzer“ und nicht der „Eigentümer“ einer Wohnung für Installation, Wartung und Betriebsbereitschaft verantwortlich.

FeuerwehreinsatzDeutschland ist ein Flickenteppich

Die föderale Struktur im Baurecht führt dazu, dass in jedem Bundesland unterschiedliche Regeln für die Installation und die Wartung von Rauchmeldern gelten. Die Installation in Schlafzimmern und Fluchtwegen ist jedoch zumindest in Neubauten spätestens ab 2017 grundsätzlich obligatorisch. In Altbauten müssen derzeit außer in Sachsen spätestens ab 2020 bundesweit Warnmelder installiert werden. Verstöße in Eigenheimen werden praktisch nicht geahndet, können jedoch unter Umständen in Zukunft den Versicherungsschutz einschränken. In vermieteten Wohnungen und Geschäftsräumen können sie jedoch zu erheblichen Geldbußen und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Der wichtigste Punkt ist jedoch: Brandmelder dienen in erster Linie dazu, Leben zu retten und sollten deshalb angesichts ihrer vergleichsweise geringen Kosten in jedem Fall ernst genommen werden.

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