Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Herausforderungen bei Flachdachsanierungen: Mängel und Tragfähigkeitsproblematik
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Mindestanforderungen muss ein Flachdach für die Installation einer Photovoltaikanlage erfüllen?
- Ab welchem Zeitpunkt müssen geplante Solaranlagen dem Bauunternehmen mitgeteilt werden?
- Welche Mängel an einem Flachdach machen eine komplette Neueindeckung erforderlich?
- Wie können Bauherren ihre Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Dacherstellung durchsetzen?
- Welche Rolle spielt ein Sachverständigengutachten bei Streitigkeiten um Dachmängel?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Amberg
- Datum: 24.04.2023
- Aktenzeichen: 14 O 322/21
- Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Werkvertragsrecht
- Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Baurecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Betreiberin einer Landwirtschaft, die die Errichtung eines neuen Milchviehstalls beauftragte. Ihr wesentliches Argument war, dass das von der Beklagten errichtete Flachdach Mängel aufwies, die es ungeeignet machten, eine Photovoltaikanlage zu tragen, und dass eine neue Dacheindeckung notwendig sei.
- Beklagte: Baufirma, die den Milchviehstall errichtete. Sie argumentierte, dass die Mängel durch Entlüften oder Aufbohren der Blasen behoben werden könnten und eine Neueindeckung nicht erforderlich sei.
- Nebenintervenientin: Subunternehmerin der Beklagten, auf deren Angebot die Beklagte gestützt wurde.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin ließ von der Beklagten einen Milchviehstall bauen, wobei das Dach für Aufdach-Photovoltaikanlagen geeignet sein sollte. Nach Mängelrügen wegen Blasenbildung im Dach stellte ein Gutachter fest, dass das Dach nicht den Anforderungen entsprach und eine Neueindeckung nötig sei. Die Beklagte bot lediglich eine Nachbesserung durch Entlüften an, was die Klägerin als unzureichend zurückwies.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Beklagte zur Neulieferung einer Dacheindeckung verpflichtet sei, um die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften sicherzustellen, oder ob die angebotene Nachbesserung durch Entlüften ausreichend wäre.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin 78.461,49 € nebst Zinsen zu zahlen und die Kosten für eine neue Dacheindeckung zu übernehmen. Zudem muss die Beklagte alle weiteren Kosten, die den Betrag von 74.749,30 € übersteigen, ersetzen.
- Begründung: Die VOB/B war Vertragsgrundlage, und der Anspruch auf Mangelbeseitigung war begründet, da die angebotene Nachbesserung ungeeignet war und eine Neueindeckung gemäß Gutachten erforderlich ist. Der festgestellte Mangel zum Zeitpunkt der Abnahme war auf die nicht sachgerechte Leistung der Beklagten zurückzuführen.
- Folgen: Die Beklagte trägt die Verfahrenskosten, einschließlich der Sachverständigen- und außergerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages.
Herausforderungen bei Flachdachsanierungen: Mängel und Tragfähigkeitsproblematik
Die Planung und Konstruktion eines Flachdachs ist ein komplexes Vorhaben, das zahlreiche technische und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Tragfähigkeit des Flachdachs, die bei der Installation von Photovoltaikanlagen besonders beachtet werden muss. Hierbei sind Faktoren wie Dachlasten und die spezifischen Flachdachmaterialien entscheidend, um sicherzustellen, dass das Dach nicht nur den aktuellen, sondern auch zukünftigen Belastungen standhält.
Mängel in diesem Bereich können zu erheblichen rechtlichen Problemen führen, etwa wenn die Tragfähigkeitsberechnung nicht den geltenden Vorschriften und Normen entspricht. Die Notwendigkeit zur Mängelbeseitigung wird somit zur Pflicht, um sowohl die Sicherheit als auch die Nutzbarkeit der Flachdachsanierung zu gewährleisten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Lösungen in dieser Thematik beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Mangelhaftes Flachdach: Landwirt erhält Vorschuss für komplette Neueindeckung

Das Landgericht Amberg hat einem Landwirt Recht gegeben, der wegen eines mangelhaften Flachdachs auf seinem neu errichteten Milchviehstall klagte. Das Gericht verurteilte die Baufirma zur Zahlung von über 78.000 Euro für eine komplette Neueindeckung des Daches, da die ursprünglich angebotene Reparaturmethode ungeeignet war.
Mangelhafte Ausführung verhindert geplante Solaranlage
Der Landwirt hatte 2017 einen Vertrag über die Errichtung eines Milchviehstalls mit einem Flachdach abgeschlossen. Bereits vor Vertragsschluss informierte er die Baufirma über seine Pläne, auf dem Dach eine Photovoltaikanlage zu installieren. Diese Anforderung wurde im Angebot mit einer „Aufdachlast Kollektoren liegend 15 kg/m²“ ausdrücklich berücksichtigt.
Massive Mängel am Dach festgestellt
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger stellte erhebliche Mängel fest: Die obere Dachhaut hatte sich großflächig vom Dämmkern gelöst, es gab Höhenunterschiede von bis zu 27 Millimetern und massive Verspannungen der Oberfläche. Die Dachpaneele wiesen nicht nur Blasen auf, sondern hatten sich in weiten Bereichen komplett von der Oberschale gelöst. Der Sachverständige dokumentierte zudem Farbunterschiede, Ausbleichungen und abstehende Anschlussbleche. Als Ursachen wurden Feuchtigkeitseinschlüsse, chemische Reaktionen und Temperaturschwankungen im Fertigungsprozess identifiziert.
Streit um die richtige Reparaturmethode
Die Baufirma bot an, die Blasen durch Entlüftung bzw. Aufbohrung zu beseitigen. Der gerichtliche Sachverständige stufte diese Methode jedoch als ungeeignet ein, da das Dach danach eine Photovoltaikanlage nicht mehr hätte tragen können. Eine kraftschlüssige Verklebung der Außenhaut mit der Isolierschicht sei nicht mehr möglich. Nur eine komplette Neueindeckung könne den Mangel dauerhaft beheben.
Umfassende Kostenübernahme durch Baufirma
Das Gericht verurteilte die Baufirma zur Zahlung von 74.749,30 Euro für die Neueindeckung des Daches. Zusätzlich muss sie die Kosten für den Privatsachverständigen in Höhe von 2.237,30 Euro sowie Vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.474,89 Euro übernehmen. Die Baufirma wurde außerdem verpflichtet, auch mögliche zusätzliche Kosten zu tragen, falls die Neueindeckung teurer werden sollte als veranschlagt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stärkt die Position von Bauherren bei mangelhafter Ausführung von Dacharbeiten, wenn diese für einen bestimmten Zweck (hier: Installation einer PV-Anlage) vorgesehen waren. Auch wenn der Auftragnehmer grundsätzlich zwischen verschiedenen Arten der Mängelbeseitigung wählen darf, muss die gewählte Methode geeignet sein, den ursprünglich vereinbarten Verwendungszweck zu gewährleisten. Bei schwerwiegenden Mängeln kann der Auftraggeber einen Vorschuss für eine komplette Neuherstellung verlangen, wenn diese die einzige geeignete Lösung darstellt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Landwirt oder Gewerbetreibender haben Sie das Recht, auf der vertraglich vereinbarten Qualität und Funktionalität Ihrer Bauvorhaben zu bestehen. Wenn Sie dem Bauunternehmen vor Vertragsschluss mitteilen, dass Sie beispielsweise eine Solaranlage installieren möchten, muss die Bauausführung dies auch ermöglichen. Lehnen Sie ungeeignete Reparaturvorschläge ab und bestehen Sie auf einer vollständigen Neutherstellung, wenn nur diese den vereinbarten Zweck erfüllt. Die Kosten dafür können Sie als Vorschuss einfordern – einschließlich aller Gutachter- und Anwaltskosten.
Benötigen Sie Hilfe?
Bei Baumängeln im Zusammenhang mit geplanten Solaranlagen steht Ihnen ein erfahrenes Team zur Seite. Wir analysieren Ihre spezifische Situation und zeigen auf, welche Ansprüche Sie nach der aktuellen Rechtsprechung geltend machen können. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Bauunternehmen erfordert eine präzise Strategie – unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Position zu stärken. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Mindestanforderungen muss ein Flachdach für die Installation einer Photovoltaikanlage erfüllen?
Statische Anforderungen
Ein Flachdach muss eine Mindesttraglast von 40-60 Kilogramm pro Quadratmeter aufweisen. Diese Last setzt sich zusammen aus dem Gewicht der PV-Module, der Aufständerung und der notwendigen Beschwerung. Zusätzlich müssen Sie die mögliche Schneelast im Winter einkalkulieren, da sich auf den nur leicht geneigten Modulen mehr Schnee ansammeln kann als auf Schrägdächern.
Bauliche Voraussetzungen
Die Dachabdichtung muss einwandfrei und langlebig sein. Besonders bewährt haben sich einlagig verlegte Kunststoffdachbahnen. Bei der Montage der PV-Anlage stehen zwei Befestigungsvarianten zur Wahl:
- Ohne Dachdurchdringung: Die Module werden durch Verklebung und Ballastierung befestigt
- Mit Dachdurchdringung: Die Unterkonstruktion wird direkt im Dachstuhl verschraubt
Technische Spezifikationen
Die Flachdachrichtlinie schreibt für die Dämmung eine Druckbelastbarkeit von mindestens 70 kPa vor. Der Neigungswinkel der Module sollte bei:
- Südausrichtung: 30-35 Grad
- Ost-West-Ausrichtung: 11-15 Grad betragen
Wartung und Sicherheit
Das Flachdach muss über ausreichend markierte Wartungswege und Absturzsicherungen verfügen. Diese können aus Attikahöhen über 1 Meter, Geländern oder geprüften Anschlagpunkten für persönliche Schutzausrüstung bestehen. Dachabläufe und andere Wartungsbereiche müssen auch nach der Installation der PV-Anlage zugänglich bleiben.
Ab welchem Zeitpunkt müssen geplante Solaranlagen dem Bauunternehmen mitgeteilt werden?
Die geplante Installation einer Photovoltaikanlage muss dem Bauunternehmen bereits in der Planungsphase vor Baubeginn mitgeteilt werden. Dies ist besonders wichtig, da die statischen Anforderungen an die Dachkonstruktion direkt bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
Statische Anforderungen
Die Dachkonstruktion muss für die zusätzliche Last der Photovoltaikanlage ausgelegt sein. Bei der Planung eines Neubaus müssen die entsprechenden Lastreserven von Anfang an einkalkuliert werden. Dies betrifft insbesondere:
- Die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion
- Die Dimensionierung der Sparren
- Die Auslegung der Unterkonstruktion
Gesetzliche Verpflichtungen
In mehreren Bundesländern besteht mittlerweile eine Solarpflicht für Neubauten. In Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gilt diese Pflicht bereits, während sie in Nordrhein-Westfalen für gewerbliche Gebäude seit dem 01.01.2024 gilt. Wenn Sie in einem dieser Bundesländer bauen, muss die Solaranlage von Beginn an in die Bauplanung integriert werden.
Technische Integration
Die frühzeitige Mitteilung ermöglicht die optimale Integration der Photovoltaikanlage in die Gebäudeplanung. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Ausrichtung des Daches
- Dachneigung
- Verschattungssituation
- Kabelführung und Anschlusspunkte
- Position des Wechselrichters
Die rechtzeitige Planung vermeidet spätere kostspielige Nachbesserungen und gewährleistet eine fachgerechte Installation der Photovoltaikanlage.
Welche Mängel an einem Flachdach machen eine komplette Neueindeckung erforderlich?
Eine komplette Neueindeckung Ihres Flachdachs wird bei grundlegenden Schäden der Dachkonstruktion oder bei mehreren gleichzeitig auftretenden Mängeln notwendig.
Strukturelle Mängel
Schwerwiegende strukturelle Schäden erfordern eine Neueindeckung. Dazu gehören durchfeuchtete Dämmmaterialien, Fäulnis oder Schimmelbefall der Holzkonstruktion sowie der Verlust der statischen Tragfähigkeit. Diese Schäden können die gesamte Dachkonstruktion gefährden und machen eine vollständige Erneuerung unumgänglich.
Abdichtungsprobleme
Bei der Häufung von Abdichtungsmängeln ist eine Komplettsanierung erforderlich. Wenn die Dachabdichtung großflächige Risse oder Fehlstellen aufweist oder die Unterdeckbahnen beschädigt sind, reichen einzelne Reparaturen nicht mehr aus. Eine neue Eindeckung wird auch notwendig, wenn die Dichtigkeit des Daches durch unsachgemäße Installationen beeinträchtigt wurde.
Energetische Aspekte
Wenn Ihr Flachdach die aktuellen energetischen Anforderungen nicht mehr erfüllt, kann eine Neueindeckung erforderlich werden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Dachflächen bei Wohngebäuden mit Innentemperaturen über 19°C einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreichen. Diese Vorgabe gilt für Sanierungsarbeiten, die mehr als 10 Prozent der Dachfläche betreffen.
Altersbedingte Schäden
Bei altersbedingter Materialermüdung der Dachabdichtung ist eine Neueindeckung oft unvermeidbar. Die zu erwartende Nutzungsdauer einer Flachdachabdichtung beträgt etwa 25 Jahre. Wenn diese überschritten ist und sich Mängel häufen, sollten Sie eine komplette Neueindeckung in Betracht ziehen.
Wie können Bauherren ihre Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Dacherstellung durchsetzen?
Bei mangelhafter Dacherstellung steht Bauherren eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach der Bauabnahme zu. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Ansprüche wie folgt durchsetzen:
Mangelrüge und Dokumentation
Stellen Sie den Mangel schriftlich und detailliert fest. Die Mängelrüge sollte eine genaue Beschreibung des Schadens und eine angemessene Frist zur Nachbesserung von 2-3 Wochen enthalten. Dokumentieren Sie den Mangel durch Fotos und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.
Nachbesserungsrecht des Handwerkers
Der Dachdecker hat zunächst ein Recht zur Nachbesserung. Beauftragen Sie daher nicht sofort einen anderen Handwerker, sondern geben Sie dem ursprünglichen Auftragnehmer die Chance zur Mängelbeseitigung. Nach der Nachbesserung beginnt für die ausgebesserten Bereiche eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist.
Weitere Rechte bei erfolgloser Nachbesserung
Wenn der Handwerker die Nachbesserung verweigert oder diese fehlschlägt, können Sie:
- Die Vergütung mindern
- Die Mängelbeseitigung durch einen anderen Handwerker vornehmen lassen
- Schadensersatz fordern
Besonderheiten bei Photovoltaikanlagen
Bei der nachträglichen Installation einer Photovoltaikanlage ist zu beachten, dass die Gewährleistung des Dachdeckers nur für die nicht von der PV-Installation betroffenen Bereiche bestehen bleibt. Für die durch die PV-Installation veränderten Bereiche beginnt eine neue Gewährleistungsfrist durch den PV-Installateur.
Welche Rolle spielt ein Sachverständigengutachten bei Streitigkeiten um Dachmängel?
Ein Sachverständigengutachten ist bei Streitigkeiten um Dachmängel von entscheidender Bedeutung für die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Da Gerichte in der Regel nicht über die erforderliche technische Sachkunde verfügen, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens in nahezu jedem Bauprozess, der sich mit Mängeln beschäftigt, unerlässlich.
Funktion des Gutachtens
Der Sachverständige untersucht nicht nur die Ursache des Schadens, sondern ermittelt auch, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt und wer dafür verantwortlich ist. Bei Dachschäden prüft der Experte beispielsweise die Luftdichtheit, die Gefälledämmung von Flachdächern und die Windsicherung von Dachziegeln.
Arten von Gutachten
Sie können zwischen verschiedenen Gutachtenformen wählen:
- Privatgutachten: Dient als qualifizierter Parteivortrag vor Gericht
- Gerichtsgutachten: Wird vom Gericht in Auftrag gegeben
- Schiedsgutachten: Hilft bei außergerichtlicher Einigung
Kostenübernahme
Wenn Sie ein Privatgutachten in Auftrag geben und der Gutachter einen Mangel feststellt, der dem Verkäufer oder Handwerker zuzuordnen ist, muss dieser die Kosten des Gutachtens übernehmen. Diese Regelung ist verschuldensunabhängig, das heißt, der Verkäufer muss die Kosten in jedem Fall tragen, wenn der Gutachter seine Verantwortlichkeit bestätigt.
Bedeutung für spezielle Fälle
Bei der Planung einer Photovoltaikanlage auf einem Flachdach prüft der Sachverständige die Statik der tragenden Konstruktion und die bauphysikalischen Aspekte. Stellt der Gutachter dabei Mängel fest, entwickelt er ein individuelles Sanierungskonzept mit konkreten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Mangelbeseitigung
Die Mangelbeseitigung beschreibt die rechtliche Verpflichtung eines Unternehmers, Mängel an seiner Werkleistung zu beheben. Nach § 635 BGB muss der Unternehmer das Werk auf seine Kosten nachbessern oder neu herstellen, wenn seine Leistung mangelhaft ist. Die Beseitigung muss dabei vollständig und nachhaltig erfolgen. Kann ein Mangel nicht durch Reparatur behoben werden, ist eine komplette Neuerstellung erforderlich. Im Baurecht ist dies besonders relevant, etwa wenn ein Dach grundlegend fehlerhaft konstruiert wurde und nur ein Neubau den vertraglich vereinbarten Zustand herstellen kann.
Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten ist eine unabhängige fachliche Beurteilung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Experten. Nach § 404 ZPO kann das Gericht einen Sachverständigen zur Beweiserhebung bestellen. Dieser untersucht den Sachverhalt und erstellt eine neutrale Expertise, die dem Gericht als Entscheidungsgrundlage dient. Bei Baumängeln dokumentiert der Sachverständige beispielsweise Art, Umfang und Ursachen der Schäden sowie mögliche Beseitigungsmethoden und deren Kosten.
Vorgerichtliche Anwaltskosten
Dies sind Rechtsanwaltsgebühren, die bereits vor Einreichung einer Klage entstehen, etwa für Beratung und außergerichtliche Korrespondenz. Nach § 249 BGB können diese Kosten als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn sie zur Rechtsdurchsetzung notwendig waren. Die Kosten müssen angemessen und erforderlich sein. Im Baurecht fallen solche Kosten häufig an, wenn ein Anwalt zunächst versucht, eine außergerichtliche Einigung über Mängel zu erzielen.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist nach § 631 BGB ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes verpflichtet. Der Besteller schuldet dafür eine vereinbarte Vergütung. Anders als beim Kaufvertrag geht es um die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder eines Erfolgs. Im Baurecht ist der Werkvertrag die typische Vertragsform, etwa wenn ein Handwerker ein Dach neu eindeckt oder ein Bauunternehmer ein Gebäude errichtet.
Nacherfüllung
Die Nacherfüllung ist das Recht des Bestellers bei mangelhafter Werkleistung, vom Unternehmer eine kostenlose Mängelbeseitigung oder Neuherstellung zu verlangen (§ 635 BGB). Der Unternehmer muss dabei alle erforderlichen Aufwendungen tragen. Im Baurecht bedeutet dies oft erhebliche Kosten, wenn etwa ein komplettes Dach neu eingedeckt werden muss. Die Art der Nacherfüllung muss geeignet sein, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 635 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Nacherfüllung von Werkleistungen. Der Werkunternehmer hat das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Neuherstellung, wobei die gewählte Nacherfüllungsart geeignet sein muss, den Mangel zu beseitigen. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass der vorgeschlagene Mangelbeseitigungsvorschlag des Werkunternehmers in der Form nicht geeignet war, da das Flachdach mangels Eignung die Installation einer Photovoltaikanlage nicht mehr zuließ.
- § 12 VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B): Diese Vorschrift befasst sich mit den Mängelansprüchen im Bauwesen und den Pflichten des Auftragnehmers bei Mängeln an der Bauleistung. Der Vertrag zwischen den Parteien sah die VOB/B als Vertragsgrundlage vor, was im Fall bedeutend ist, da es die rechtlichen Ansprüche und die Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung konkretisiert. Hierbei war das Wahlrecht des Werkunternehmers an die Eignung der Nacherfüllung gebunden, was in der Entscheidung des Gerichts hervorgehoben wurde.
- § 641 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die fälligen und zu leistenden Zahlungen bei Werkverträgen. Die Zahlung des Werklohns erfolgt nach Abnahme der Werkleistung, wobei Mängelansprüche unabhängig von der Zahlung geltend gemacht werden können. Im Fall wurde die Zahlung der Klägerin an die Beklagte thematisiert, wo eine vollständige Überweisung der Schlussrechnung erfolgte, jedoch die Mangelaussprüche nicht eingedämmt wurden.
- § 1 Abs. 1 VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B): Hier wird der Anwendungsbereich der VOB/B sowie die Beauftragung von Bauleistungen bei Mängeln erläutert. Die Einbeziehung dieser Vorschrift in den Vertrag zwischen den Parteien legt die Verpflichtungen und Rechte des Werkunternehmers im Hinblick auf die Mängelbeseitigung fest. Diese Vorschrift war von Bedeutung, da der Klägerin relevante Mängel an der Werkleistung nachgewiesen wurden, welche einer geduldigen Nacherfüllung bedurften.
- § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch und sieht vor, dass der Geschädigte in die Lage versetzt werden muss, in der er ohne das schädigende Ereignis wäre. Im vorliegenden Fall wurde die Beklagte zur Zahlung der Kosten verurteilt, die durch die mangelhafte Ausführung entstanden sind. Dies steht im klaren Zusammenhang mit dem Schadensersatzanspruch der Klägerin, der sich aus den Mängeln des Flachdachs ergibt, welches eine dauerhafte und mangelfreie Nacherfüllung erforderlich machte.
Das vorliegende Urteil
LG Amberg – Az.: 14 O 322/21 – Endurteil vom 24.04.2023
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