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Der Anbau im Baurecht – Was ist zu beachten?

Der Bau einer Immobilie setzt viele Planungen voraus und mitunter lassen sich diese Planungen nicht direkt zu Beginn der Bauphase umsetzen. Sei es aus finanziellen Gründen einfach aus dem Umstand heraus, dass Dinge wie ein Anbau oder ein Wintergarten zunächst gar nicht im Fokus der Aufmerksamkeit standen. Dem Grunde nach stellt dies ja auch überhaupt kein Problem dar, da ein Anbau ja auch nach der Fertigstellung der Immobilie noch realisiert werden kann. Hierbei gibt es jedoch gewisse Kriterien einzuhalten, die für gewöhnlich das regionale Baurecht vorschwebt. Aber auch andere Aspekte wie die Statik sowie die verwendeten Materialien müssen sehr genau geplant werden. Fakt ist, dass ein vorschnell begonnener Anbau sehr schnell sehr teuer werden kann und im schlimmsten Fall sogar wieder abgerissen werden muss. Das für den Anbau verwendete Geld wäre in diesem Fall natürlich verloren und dies gilt es um jeden Preis zu verhindern.

Auf jeden Fall das Baurecht einsehen

Baugenehmigungen bei Anbauten
Das bei einem Hausbau eine Baugenehmigung benötigt wird, ist hinlänglich bekannt. Aber wie sieht es mit Anbauten, wie etwa Wintergärten, Terrassen, Gartenhäuser und Co. aus? Symbolfoto: Von welcomia /Shutterstock.com

Vor Beginn der Planungsphase gibt es bereits zwei Optionen, die sowohl ihre Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Der Anbau kann mithilfe eines Architekten durchgeführt als auch in Eigenregie vollzogen werden. Die Vorteile eines Architekten liegen eindeutig in dem Umstand, dass das gesamte Anbauvorhaben auf jeden Fall mit dem regionalen Baurecht konform geht und dass überdies auch die Statikberechnung durchgeführt wird. Gerade im Hinblick auf die wichtige Statikberechnung muss an dieser Stelle gesagt werden, dass sie das gesamte Anbauvorhaben im wahrsten Sinne des Wortes „trägt“ und dass diese Berechnung nicht von jedem Menschen durchgeführt werden kann. Der Nachteil eines Architekten liegt jedoch in dem Umstand, dass dessen Dienste auch mit weiteren – und nicht unerheblichen – Kosten verbunden sind. Ein Anbau in Eigenregie sollte ausschließlich von Menschen „vom Fach“ mit entsprechend ausgeprägten handwerklichen Fähigkeiten durchgeführt werden. Überdies muss bei sehr vielen Anbaumaßnahmen eine vorherige Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes eingeholt werden. Ein ganzer Berg an Unterlagen sowie Anträgen sind an das Bauamt zu übermitteln. Dies gehört jedoch ebenfalls zu den Dienstleistungen, die ein Architekt bei einer Anbaumaßnahme übernehmen würde.

Eine Garage anbauen

Soll eine Garage errichtet werden, so warten im Vorfeld zahlreiche Fragestellungen. Zunächst muss eine Vorstellung dafür entwickelt werden, welchen Zweck die Garage erfüllen soll. Handelt es sich um eine Abstellfläche für ein bzw. zwei Fahrzeuge oder soll die Garage gleichermaßen noch Platz für zusätzliche Fahrzeuge wie beispielsweise ein Motorrad bieten? Diese Frage ist essenziell für die Planung der Garage ebenso wie der Umstand, ob in der Garage auch noch handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt oder eine Räumlichkeit für Feierlichkeiten vorhanden sein soll. Alle diese Fragen beziehen sich auf die Größe der Garage. Eine weitere Frage, die es zu beantworten gilt, bezieht sich auf das Material der Garage. Hierbei gibt es in der Regel zwei verschiedene Varianten:

  • die klassische gemauerte Garage
  • die Fertiggarage aus Holz bzw. Leichtmetall

Unabhängig von dem Material muss bei einer Garage als Anbau, ebenso wie bei einer frei stehenden Garage, das Fundament mit einkalkuliert werden. Obgleich sich die gemauerte Garage preislich gesehen durchaus von der Fertiggarage unterscheidet, gibt es jedoch die Gemeinsamkeit, dass ein Fundament auf jeden Fall benötigt wird. Je nach Größe verursacht ein Fundament natürlich Kosten und überdies steht dann auch wieder die Frage im Raum, ob das Fundament in Eigenregie oder durch einen externen Anbieter gefertigt werden soll. Die Kosten für ein Fundament variieren und sind in erster Linie abhängig von der Größe des Fundaments sowie der Art. Vom klassischen Fundament über ein Streifenfundament bis hin zum Punktfundament – die Auswahl ist groß und muss auf jeden Fall im Zusammenhang mit der Größe der geplanten Garage betrachtet werden.

Laien sollten ein Fundament auf gar keinen Fall in Eigenregie durchführen. Es gehört weitaus mehr dazu ein tragendes Fundament zu errichten, als lediglich den Beton anzurühren!

Das Carport als Alternative zu der Garage

Das Carport gilt für viele Menschen als kostengünstige Alternative zu einer Garage, doch ist auch die Errichtung eines Carports mit einer Planung verbunden. Es gibt Einzelcarports und Doppelcarports in den unterschiedlichsten Materialien, sodass diese beiden Fragen vorrangig beantwortet werden sollten. Welches Material sich am besten eignet, hängt von den regionalen Witerungsbedingungen ab, da das Material den Witterungsbedingungen auf jeden Fall Stand halten muss. Ein Carport verfügt natürlich auch über ein Dach, welches ebenfalls in verschiedenen Ausführungen auf dem Markt vorhanden ist. Der Vorteil von einem Carport gegenüber einer Garage ist der Umstand, dass für die Trägerpfosten für gewöhnlich ein simples Punktfundament vollends ausreichend ist.

Bei einem Carport kann es in Deutschland durchaus der Fall sein, dass für die Errichtung überhaupt keine Baugenehmigung erforderlich ist. In einigen Bundesländern ist das Carport genehmigungsfrei, allerdings hängt dies von der Größe des Carports ab. Überdies muss auch das Nachbarschaftsrecht sowie der Abstand zur öffentlichen Straße bedacht werden.

Der Wintergarten

Ein Wintergarten stellt für unzählige Menschen hierzulande den Inbegriff von Luxus dar. Der Traum vom eigenen Wintergarten hat natürlich seinen Preis, welche bereits bei der Planung beginnt. Ein Wintergarten benötigt, ebenso wie die Garage oder das Carport, ein Fundament. Dieses Fundament muss entsprechend dick sein und die Träger des Wintergartens stützen. Zudem sollte die Bodenbeschaffenheit entsprechend ausgelegt sein, damit der Bodenbelag entsprechend feuchtigkeitsschützend verlegt werden kann. Neben der Frage des Materials, aus welchem der Wintergarten beschaffen sein soll, muss auch die Belüftung des Wintergartens im Vorwege geklärt werden. Die Errichtung eines Wintergartens bedarf auf jeden Fall einer Baugenehmigung.

Die Terrasse oder der Balkon

Obgleich die Terrasse auf den ersten Blick direkt an das Haus grenzt, so ist dennoch eigenständig ebenerdig und nicht mit dem Haus verbunden. Etwas anders verhält sich der Umstand bei einer Dachterrasse oder dem Balkon. Im Gegensatz zu diesen beiden Dingen ist die praktische Umsetzung einer klassischen Terrasse, die natürlich von der Veranda unterschieden werden muss, relativ simpel und bedarf keiner Baugenehmigung. Bei einer Terrasse muss lediglich der Unterbau stabil genug sein, damit die Terrasse nicht absacken kann. Bei einer Veranda, die in einigen Bundesländern baugenehmigungspflichtig ist, hingegen muss wieder ein Fundament eingeplant werden. Die Veranda unterscheidet sich von der Terrasse dahingehend, als dass sie über ein Dach verfügt.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die eigene Immobilie durch einen Anbau aufzuwerten. Was in Ihrer Region möglich ist lässt sich problemlos durch Baurecht in Erfahrung bringen.

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