Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Beseitigungsverfügung: Widerspruch und Anfechtung im Streitfall verstehen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist ein Streitwert und wie wird er bei einer Beseitigungsverfügung berechnet?
- Welche Kosten können auf Betroffene zukommen, wenn der Streitwert festgesetzt ist?
- Wie kann man gegen eine zu hohe Streitwertfestsetzung vorgehen?
- Welche Nachweise sind für die Bestimmung des Zeitwerts eines Bauwerks erforderlich?
- Wie wirkt sich ein Prozessvergleich auf den Streitwert aus?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Datum: 21.01.2025
- Aktenzeichen: 10 E 403/24
- Verfahrensart: Beschluss im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens im Verwaltungsrecht
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Partei, die durch den im eigenen Namen handelnden Prozessbevollmächtigten die Beschwerde eingelegt hat und insbesondere die Streitwertfestsetzung in Frage stellt
- Verwaltungsgericht: Die Erstinstanz, welche den Streitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt hat
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der angefochtene Beschluss ändert die Streitwertfestsetzung im erstinstanzlichen Verfahren auf 5.000 Euro und legt für den Prozessvergleich einen Streitwert von 5.500 Euro fest. Zudem wurde bestimmt, dass das Beschwerdeverfahren gerichtskostenfrei ist und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vom Verwaltungsgericht festgesetzte Streitwertbemessung nach den gesetzlichen Vorgaben richtig ist und in welchem Umfang die Beschwerde gegen diese Festsetzung zulässig ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der angefochtene Beschluss wird in Teilen abgeändert – der Streitwert wird auf 5.000 Euro im erstinstanzlichen Verfahren und auf 5.500 Euro im Prozessvergleich festgesetzt; das Beschwerdeverfahren erfolgt gerichtskostenfrei und außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
- Begründung: Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert anhand von § 52 Abs. 1 und 2 GKG objektiv nach der Bedeutung des streitgegenständlichen Antrags festgesetzt. Die Beschwerde war zwar statthaft, konnte jedoch nur im aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang begründet werden.
- Folgen: Mit der Neufassung des Beschlusses wird die Streitwertbemessung verbindlich geregelt, wodurch sich die Grundlagen für die anfallenden Gebühren in den jeweiligen Verfahrensabschnitten klären. Für das Beschwerdeverfahren fallen keine Gerichtskosten an, ansonsten werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Beseitigungsverfügung: Widerspruch und Anfechtung im Streitfall verstehen
Die Beseitigungsverfügung als Verwaltungsakt führt regelmäßig zu Streitigkeiten. Viele Betroffene nutzen Rechtsmittel wie das Widerspruch einlegen oder die gerichtliche Anfechtung, um ihre Rechte zu schützen. Entscheidend sind dabei auch die Anfechtung der Beseitigungsverfügung, die Bewertung des Streitwerts und die Einhaltung der Fristen Anfechtung, die zusammen einen effektiven Rechtsschutz gewährleisten.
Im Weiteren wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik praxisnah beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Streit um Wintergarten-Abriss: Gericht legt Verfahrenswert auf 5.000 Euro fest

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 21. Januar 2025 die Streitwertfestsetzung für ein Verfahren um den Abriss eines Wintergartens teilweise angepasst. Das Gericht bestätigte den vom Verwaltungsgericht festgelegten Streitwert von 5.000 Euro für das Hauptverfahren, setzte jedoch zusätzlich einen erhöhten Wert von 5.500 Euro für den abgeschlossenen Prozessvergleich fest.
Wintergarten als Streitgegenstand
Im Zentrum des Falls stand ein 1999 errichteter Wintergarten mit einer Nutzfläche von 21,35 Quadratmetern und einem umbauten Raum von 56 Kubikmetern. Die bauliche Anlage zeichnete sich durch eine komplette Glasfront, ein mit Beschattungsanlage versehenes Glasdach sowie eine Innenverklinkerung an drei Wandteilen aus. Die Behörde hatte eine Beseitigungsverfügung für den Wintergarten erlassen, gegen die sich die Kläger zur Wehr setzten.
Rechtliche Bewertung des Streitwerts
Bei der Streitwertfestsetzung folgte das Gericht seiner ständigen Praxis und dem Streitwertkatalog der Bausenate. Bei Beseitigungsverfügungen ist grundsätzlich der Zeitwert der zu beseitigenden Bausubstanz zuzüglich der Abrisskosten maßgeblich. Der Prozessbevollmächtigte der Kläger hatte eine Erhöhung des Streitwerts auf 50.000 Euro gefordert und den Zeitwert des Wintergartens mit 30.000 Euro sowie die Abrisskosten mit 20.000 Euro beziffert.
Begründung der gerichtlichen Entscheidung
Das Gericht wies die Forderung nach einem höheren Streitwert zurück. Die vorgebrachte Schätzung des Wintergartenwerts erschien dem Gericht deutlich überhöht und wurde nicht durch konkrete Nachweise untermauert. Auch die geschätzten Abrisskosten von 20.000 Euro, die der Prozessbevollmächtigte mit der Unterschiedlichkeit der zu entsorgenden Materialien und einem verengten Transportweg zwischen den Häusern Lessingstraße 9a und 11 begründete, hielt das Gericht für nicht ausreichend belegt.
Prozessvergleich und zusätzliche Streitwertfestsetzung
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember 2023 schlossen die Parteien einen Vergleich, der über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausging. Der Vergleich umfasste auch eine Einigung über zwei Nutzungsuntersagungen, was zu einer Erhöhung des Streitwerts um 500 Euro auf insgesamt 5.500 Euro führte. Die im Vergleich enthaltenen Verpflichtungen der Kläger als Voraussetzungen für eine mögliche Baugenehmigung wurden bei der Streitwertbemessung nicht berücksichtigt, da keine zwingende Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung vereinbart wurde.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht bestätigt die etablierte Praxis zur Streitwertfestsetzung im Verwaltungsrecht: Wenn keine konkreten Anhaltspunkte für die Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes vorliegen, gilt der gesetzliche Auffangwert von 5.000 Euro. Pauschale Schätzungen oder unbelegte Behauptungen über Sachwerte oder Abrisskosten reichen nicht aus, um einen höheren Streitwert festzusetzen. Das Gericht wird auch keine weiteren Ermittlungen wie Sachverständigengutachten zur nachträglichen Streitwertbestimmung durchführen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren stehen, etwa wegen einer Beseitigungsverfügung für bauliche Anlagen, sollten Sie frühzeitig konkrete Nachweise für den Wert der betroffenen Bausubstanz und mögliche Abrisskosten sammeln und vorlegen. Können Sie keine belastbaren Belege beibringen, wird das Gericht automatisch von einem Streitwert von 5.000 Euro ausgehen. Dies hat direkten Einfluss auf die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten, die Sie möglicherweise tragen müssen. Nachträgliche Einwände gegen diese Festsetzung haben ohne konkrete Belege kaum Aussicht auf Erfolg.
Benötigen Sie Hilfe?
Fragen zur Bewertung von Beseitigungsverfahren?
Unklare und komplexe Bewertungsverfahren, etwa bei baulichen Maßnahmen und den damit verbundenen Streitwertfestsetzungen, können Unsicherheiten erzeugen und den Überblick erschweren. Wer sich in einem vergleichbaren Sachverhalt befindet, merkt schnell, wie entscheidend präzise Analysen und eine fundierte Betrachtung des Einzelfalls sind.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Situation methodisch zu durchleuchten und die relevanten Aspekte klar zu erfassen. Mit einer strukturierten Beratung helfen wir Ihnen dabei, Ihre Fragen zu ordnen und sachliche Grundlagen für Ihre nächsten Schritte zu schaffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Streitwert und wie wird er bei einer Beseitigungsverfügung berechnet?
Der Streitwert ist der finanzielle Gegenwert eines Rechtsstreits und bildet die Berechnungsgrundlage für die Kosten des gesamten Prozesses. Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten sowie die gerichtliche Zuständigkeit.
Grundsätzliche Bestimmung des Streitwerts
Bei konkreten Geldforderungen entspricht der Streitwert dem eingeklagten Betrag. Geht es um einen Gegenstand, wird dessen aktueller Wert herangezogen. In allen anderen Fällen setzt das Gericht den Streitwert nach freiem Ermessen fest.
Berechnung bei Beseitigungsverfügungen
Bei einer Beseitigungsverfügung setzt sich der Streitwert aus zwei Komponenten zusammen:
Zeitwert + Abrisskosten = Streitwert
Die Abrisskosten werden dabei wie folgt kalkuliert: Abrisskosten = Umbauter Raum in m³ × (20 bis 30 Euro pro m³)
Praktische Bedeutung
Die Höhe des Streitwerts hat direkte Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Gerichte:
- Bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig
- Über 5.000 Euro muss man sich an das Landgericht wenden
Wenn keine konkreten Berechnungsgrundlagen vorliegen, orientieren sich Gerichte am gesetzlichen Auffangstreitwert von 5.000 Euro. Das Gericht kann den festgesetzten Streitwert auch nachträglich ändern, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
Welche Kosten können auf Betroffene zukommen, wenn der Streitwert festgesetzt ist?
Nach der Streitwertfestsetzung entstehen verschiedene finanzielle Verpflichtungen, die sich direkt aus der Höhe des festgesetzten Streitwerts ergeben.
Gerichtskosten
Die Gerichtsgebühren berechnen sich unmittelbar aus dem festgesetzten Streitwert. Bei einem Streitwert von 8.000 Euro fallen beispielsweise Gerichtskosten in Höhe von 224 Euro für eine einfache Gebühr an. Diese Gebühren können sich je nach Verfahrensart und -verlauf vervielfachen.
Anwaltskosten
Die Anwaltsvergütung richtet sich ebenfalls nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 8.000 Euro betragen die Anwaltskosten bei einer 1,0 Geschäftsgebühr etwa 652 Euro ab Januar 2025. Wenn mehrere Gebühren anfallen, etwa für die Prozessführung oder außergerichtliche Tätigkeiten, multiplizieren sich diese Kosten entsprechend.
Besonderheiten bei Beseitigungsanordnungen
Bei Beseitigungsanordnungen setzt sich der Streitwert aus zwei Komponenten zusammen:
- Zeitwert der zu beseitigenden Substanz
- Abrisskosten (etwa 20 bis 30 Euro pro Kubikmeter umbauten Raums)
Kostenrisiko bei Verfahrensausgang
Wenn Sie ein Verfahren verlieren, müssen Sie nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Kosten der Gegenseite tragen. Bei einem Streitwert von 8.000 Euro und einer Geschäftsgebühr von 1,5 können die Anwaltskosten einer Seite bereits 1.512,25 Euro betragen.
Die Höhe der Gesamtkosten hängt von mehreren Faktoren ab:
- Verfahrensdauer
- Anzahl der Instanzen
- Notwendigkeit von Beweisaufnahmen
- Anzahl der beteiligten Rechtsanwälte
- Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeiten
Ab Januar 2025 steigen die Gebühren durch die RVG-Erhöhung um etwa 6 Prozent. Dies bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für alle Verfahrensbeteiligten.
Wie kann man gegen eine zu hohe Streitwertfestsetzung vorgehen?
Gegen eine zu hohe Streitwertfestsetzung können Sie eine Streitwertbeschwerde einlegen. Diese ist möglich, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder wenn das Gericht die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat.
Fristen beachten
Die Streitwertbeschwerde muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens eingelegt werden. Wenn die Streitwertfestsetzung erst einen Monat vor Ablauf dieser Frist erfolgt, haben Sie noch einen Monat Zeit nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses.
Form und Zuständigkeit
Die Streitwertbeschwerde muss schriftlich beim Gericht eingereicht werden, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat. In Ihrer Beschwerde sollten Sie:
- Den festgesetzten Streitwert konkret benennen
- Ihre Argumente für einen niedrigeren Streitwert darlegen
- Den aus Ihrer Sicht angemessenen Streitwert beziffern
Begründung der Beschwerde
Bei einer Beseitigungsverfügung richtet sich der Streitwert nach dem Zeitwert der zu beseitigenden Substanz plus Abrisskosten. Für eine erfolgreiche Beschwerde müssen Sie darlegen, warum die gerichtliche Berechnung fehlerhaft ist. Beispielsweise können Sie nachweisen, dass:
- Der Zeitwert der zu beseitigenden Substanz niedriger ist
- Die angesetzten Abrisskosten zu hoch berechnet wurden
- Relevante wertmindernde Faktoren nicht berücksichtigt wurden
Das Gericht prüft Ihre Beschwerde und wird den Streitwert bei berechtigten Einwänden entsprechend korrigieren. Hilft das Gericht der Beschwerde nicht ab, wird sie zur Entscheidung an das nächsthöhere Gericht weitergeleitet.
Welche Nachweise sind für die Bestimmung des Zeitwerts eines Bauwerks erforderlich?
Die Bestimmung des Zeitwerts eines Bauwerks erfordert eine umfassende Dokumentation. Für eine rechtssichere Wertermittlung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Grundlegende Eigentumsdokumente
Aktuelle amtliche Unterlagen sind unverzichtbar für die Wertermittlung. Hierzu gehören der aktuelle Grundbuchauszug, ein Auszug aus der Flurkarte vom Liegenschaftsamt sowie ein aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Bauordnungsamt.
Technische Dokumentation
Die bauliche Dokumentation muss vollständig sein und folgende Unterlagen umfassen:
- Aktuelle Grundrisse und Wohnflächenberechnungen
- Aufstellungen über durchgeführte Modernisierungen und Sanierungen
- Energieausweis
- Dokumentation zur Bausubstanz und äußeren Ausstattungsmerkmale
Wirtschaftliche Unterlagen
Bei vermieteten Objekten sind zusätzlich erforderlich:
- Mietverträge mit aktuellen Änderungen
- Aufstellung über Mieteinnahmen
- Betriebskostenabrechnungen
Besondere Nachweise
Spezielle Dokumentationen können je nach Objekt notwendig sein:
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 5 Jahre
- Bei Denkmalschutz: Denkmalschutzbescheide
- Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag
Die Aktualität der Nachweise ist von besonderer Bedeutung, da die Wertermittlung stets zu einem bestimmten Stichtag erfolgt. Die rechtlichen Grundlagen für die Wertermittlung finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Die neue ImmoWertV 2021 sieht seit dem 1. Januar 2022 präzisere Vorgaben für die Datenermittlung vor. Sie schreibt eine verpflichtende Modellbeschreibung zur Sicherung der Modellkonformität vor.
Wie wirkt sich ein Prozessvergleich auf den Streitwert aus?
Ein Prozessvergleich beeinflusst den Streitwert auf besondere Weise. Der Grundstreitwert bestimmt sich nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge, nicht nach dem im Vergleich vereinbarten Betrag.
Grundsätzliche Streitwertberechnung
Wenn Sie einen Rechtsstreit durch einen Vergleich beenden, bleibt zunächst der ursprüngliche Streitwert maßgeblich. Klagen Sie beispielsweise auf Zahlung von 20.000 Euro und einigen sich dann im Vergleich auf 15.000 Euro, beträgt der Streitwert weiterhin 20.000 Euro.
Vergleichsmehrwert
Ein Vergleichsmehrwert entsteht nur dann, wenn im Vergleich zusätzliche, bisher nicht anhängige Gegenstände geregelt werden. Wenn Sie in einem Prozess um 10.000 Euro zusätzlich eine nicht eingeklagte Forderung von 5.000 Euro in den Vergleich aufnehmen, beträgt der Vergleichsmehrwert 5.000 Euro.
Besonderheiten bei Beseitigungsverfügungen
Bei Vergleichen über Beseitigungsverfügungen gilt eine spezielle Regelung: Wird in einem Vergleich auch die Verpflichtung zur Rücknahme der Beseitigungsanordnung mitgeregelt, ist dafür kein Mehrwert anzusetzen, da ein solcher nur für nicht gerichtlich anhängige Gegenstände angesetzt werden kann.
Korrekte Wertfestsetzung
Die richtige Wertfestsetzung muss zwischen dem Streitwert des Verfahrens und dem Mehrwert des Vergleichs unterscheiden. Bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 10.000 Euro und zusätzlichen nicht anhängigen Gegenständen im Wert von 5.000 Euro lautet die korrekte Festsetzung:
Streitwert des Verfahrens = ursprünglicher Streitwert Mehrwert des Vergleichs = Wert der zusätzlich verglichenen Gegenstände
Eine fehlerhafte Wertfestsetzung kann zu unrichtigen Gerichts- und Anwaltsgebühren führen. Die Gerichtsgebühr wird nicht aus dem Gesamtwert des Vergleichs erhoben, sondern nur aus dem Mehrwert, soweit dieser nicht anhängige Gegenstände erfasst.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Beseitigungsverfügung
Eine behördliche Anordnung, die den Abriss oder die Entfernung einer illegal errichteten baulichen Anlage verlangt. Sie ist ein verbindlicher Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG, mit dem die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands durchsetzt. Die Verfügung muss schriftlich erfolgen und eine Begründung sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
Beispiel: Eine Behörde ordnet den Abriss eines ohne Baugenehmigung errichteten Wintergartens an.
Anfechtung
Das rechtliche Vorgehen gegen einen Verwaltungsakt mit dem Ziel, diesen aufzuheben oder zu ändern. Sie erfolgt durch Widerspruch bei der Behörde oder Klage vor dem Verwaltungsgericht nach §§ 68 ff. VwGO. Der Betroffene muss die Anfechtung innerhalb der gesetzlichen Fristen einreichen.
Beispiel: Ein Hausbesitzer legt gegen eine Abrissverfügung innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Streitwert
Der in Euro bezifferte Wert des Streitgegenstands eines Gerichtsverfahrens. Er bestimmt sich nach §§ 3 ff. ZPO und ist maßgeblich für Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Bei Baurechtsstreitigkeiten orientiert er sich meist am Zeitwert der Bausubstanz plus Abrisskosten.
Beispiel: Bei einem illegalen Wintergarten wird der Streitwert aus dem aktuellen Gebäudewert (30.000 €) plus Abrisskosten (5.000 €) ermittelt.
Prozessvergleich
Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Streitparteien zur Beendigung eines Gerichtsverfahrens nach § 106 VwGO. Der Vergleich hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels und kann über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgehen.
Beispiel: Statt des angeordneten Abrisses einigen sich Behörde und Eigentümer auf eine nachträgliche Genehmigung unter bestimmten Auflagen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Gerichtskostengesetz (§ 52 Abs. 1 GKG): Dieses Gesetz regelt die Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. § 52 Abs. 1 ermöglicht es dem Gericht, den Streitwert nach dem Ermessen festzulegen, basierend auf der Bedeutung der Sache für den Kläger. Dabei wird eine objektive Bewertung des Streitgegenstandes vorgenommen, unabhängig von der subjektiven Sicht des Klägers.
Im vorliegenden Fall hat das Verwaltungsgericht den Streitwert auf Grundlage des Antrags und der wirtschaftlichen Bedeutung der Beseitigungsverfügung für den Kläger festgesetzt. Da der genaue Wert nicht klar bestimmt werden konnte, wurde nach § 52 Abs. 2 GKG ein pauschaler Streitwert angesetzt.
- Gerichtskostengesetz (§ 52 Abs. 2 GKG): Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn der Sach- und Streitstand keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts bietet. In solchen Fällen ist ein festgelegter Auffangwert von 5.000 Euro anzusetzen. Dies dient der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung aller Parteien.
Im vorliegenden Fall lagen keine belastbaren Informationen vor, um den genauen Wert der Beseitigungsverfügung zu bestimmen. Daher wurde gemäß § 52 Abs. 2 GKG der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt.
- Streitwertkatalog der Bausenate des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 2019 (BauR 2019, 619): Dieser Katalog bietet eine detaillierte Orientierung zur Bestimmung des Streitwerts bei baurechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Anfechtung von Beseitigungsverfügungen. Er legt spezifische Kriterien fest, wie der Zeitwert der zu beseitigenden Bausubstanz und die Abrisskosten zu berücksichtigen sind.
Das Verwaltungsgericht orientierte sich bei der Festsetzung des Streitwerts an diesem Katalog, insbesondere an Ziffer 10) Buchstabe a), um den wirtschaftlichen Umfang der Beseitigungsverfügung objektiv zu bewerten.
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG): Dieses Gesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten. § 32 Abs. 2 Satz 1 stellt sicher, dass bestimmte gerichtliche Verfahren, wie Beschwerden, ohne Anwaltskosten durchgehalten werden können, sofern sie statthaft und zulässig sind.
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger war nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG statthaft und zulässig. Dadurch wurde das Verfahren über die Beschwerde gerichtskostenfrei geführt, was die finanziellen Belastungen für die Kläger reduziert.
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Die VwGO regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Deutschland. Sie legt die allgemeinen Verfahrensgrundsätze fest, einschließlich der Zuständigkeiten und der Abläufe bei der Einlegung von Beschwerden und Klagen.
Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde des Klägers nach den Vorschriften der VwGO geprüft und als zulässig bewertet. Die VwGO bildet somit den rechtlichen Rahmen für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Das vorliegende Urteil
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 10 E 403/24 – Beschluss vom 21.01.2025
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