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Bauherrenrisiko und Bauleistungsversicherung

Was versteht man unter dem Bauherrenrisiko und einer Bauleistungsversicherung?

Die Gefahren während eines Neubaus

Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung (oft auch als Bauwesenversicherung oder Bauversicherung bezeichnet) ist in der Regel ein Bestandteil der Gebäudeneubauversicherung. Sie schützt im wesentlichen Bauunternehmer, sowie Bauherren vor Schäden, welche unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten können. Symbolfoto: AndreyPopov/Bigstock

Da es während eines Neubaus jederzeit zu unvorhergesehenen Schäden kommen kann, erscheint es logisch, dass die Immobilie in der Bauphase versichert werden muss. So ist ein halb fertiges Haus beispielsweise durch Sturm oder starke Niederschläge besonders Schadensanfällig. Zudem kommt es häufig zu Fehlern durch die beteiligten Bauunternehmer. Weitere Quellen für unvorhergesehene Schäden sind zusätzliche Kosten für Materialfehler und nicht zuletzt auftretender Vandalismus. Ohne den richtigen Versicherungsschutz bleibt der Bauherr auf den entstandenen Schäden am Bau sitzen.

Die Bauleistungsversicherung

Um sämtliche Gefahren auf einer Baustelle abdecken zu können, benötigen Bauherren in der Regel verschiedene Arten von Versicherungen. Zu den wichtigsten Versicherungen für Bauherren zählt die Bauleistungsversicherung. Sie ist auch unter den Namen Bauwesenversicherung oder einfach Bauversicherung bekannt und ist zumeist ein Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung. Eine Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor teuren Schäden am Bau, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Es handelt sich gewissermaßen um eine Allgefahrenabsicherung ähnlich der Wohngebäudeversicherung. Neben den Schäden, die durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm verursacht werden, erstreckt sich die Police in den meisten Fällen auch auf Schäden durch Fahrlässigkeit, Konstruktions- sowie Materialfehler und Vandalismus.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine weitere wichtige Versicherung für den Rohbau ist die Bauherrenhaftpflicht. Je nach ausgewählter Police kann die Bauherrenhaftpflicht bereits in der Bauleistungsversicherung mitversichert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein separater Abschluss dringend zu empfehlen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche bezüglich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten während des Hausbaus, bzw. der Durchführung eigener Bauvorhaben. Symbolfoto: pryzmat/Bigstock

Jede Baustelle ist mit teilweise erheblichen Gefahren verbunden. Material und Maschinen auf der Baustelle sowie provisorische Maßnahmen stellen für Passanten, Bauarbeiter oder andere Personen ein potentielles Unfallrisiko dar. Für all diese Risiken trägt der Bauherr die alleinige Verantwortung. Vor allem körperliche Verletzungen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall können zu hohen Forderungen seitens der Geschädigten führen. Durch eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung lässt sich dieses Bauherrenrisiko in adäquatem Umfang versichern. Bei kleineren Bauvorhaben oder Reparaturarbeiten in Eigenleistung ist eine gesonderte Bauherrenhaftpflicht hingegen nicht nötig. Arbeiten dieser Kategorie werden bereits mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Wichtige Ausschlüsse der Bauleistungsversicherung

Obwohl eine Bauleistungsversicherung die meisten und wichtigsten Schadensfälle bereits abdeckt, ist der Versicherungsschutz keinesfalls vollumfänglich. So sind zum Beispiel Schäden durch Feuer ausdrücklich nicht mitversichert. Ebenso bestehen bei Schäden durch Blitze, Explosionen oder Flugkörper keine Ansprüche aus der Bauleistungsversicherung. Um diese potentiellen Schäden zu versichern, muss eine spezielle Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Bei Bauvorhaben, die über eine Bank oder Kreditanstalt finanziert werden, muss sich der Bauherr in aller Regel aber dazu verpflichten, eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen. Da die Feuerversicherung in der Bauphase fast immer kostenfrei ist, entstehen allerdings keine zusätzlichen Kosten. Dennoch gehört die Feuerrohbauversicherung somit zum Versicherungs-Portfolio eines jeden Bauherrn. Des Weiteren sind auch gestohlene Baumaterialen und Werkzeuge nicht in der Bauleistungsversicherung enthalten. Ein entsprechender Versicherungsschutz gegen Diebstahl kann erfahrungsgemäß jedoch problemlos hinzugebucht werden. Bei einer separaten Hinzubuchung muss der Bauherr allerdings mit zusätzlichen Versicherungskosten rechnen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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