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Baugenehmigung verweigert? Wenn der Bauantrag abgelehnt wird

Was tun, wenn die Baubehörde die Baugenehmigung ablehnt?

Das Leben ist ein kleines bisschen wie Monopoly. Wer in dem beliebten Spiel ein Grundstück erwirbt plant natürlich, im Verlauf des Spiels darauf ein Haus zu errichten, um die Einnahmen zu steigern. Was in dem Gesellschaftsspiel so einfach erscheint ist in der Realität der Bundesrepublik Deutschland bedauerlicherweise nicht so simpel. Wenn ein Grundstück vorhanden ist und ein Gebäude darauf errichtet werden soll ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes erforderlich.

Bauantrag abgelehnt
Der Weg zum Eigenheim ist manchmal steiniger als erhofft. Was tun, wenn zum Beispiel ein Bauantrag abgelehnt wird? Wie geht es nun weiter und wie erhalten Sie doch noch die Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben? Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Allein schon der Bauantrag ist für gewöhnlich von Privatpersonen ohne Hilfe nicht erstellbar und wenn die erforderliche Baugenehmigung von dem Bauamt erst einmal abgelehnt wird erscheint guter Rat sehr teuer. In der Praxis wird das Bauamt nur sehr selten Schwierigkeiten im Hinblick auf die Baugenehmigung machen, doch gibt es eben auch andere Fälle.

Eine abgelehnte Baugenehmigung ist jedoch bei Weitem nicht das Ende aller Bauträume, die künftigen Bauherren müssen jedoch sehr viel wissen um vernünftig agieren zu können.

Möglichen Gründe, warum ein Bauantrag abgelehnt wird

Zunächst erst einmal muss zur Ehrrettung der deutschen Behörden gesagt werden, dass einem Bauantrag in den meisten Fällen statistisch gesehen stattgegeben wird. Für gewöhnlich dauert es lediglich wenige Monate, bis die zuständige Behörde den Antrag geprüft und auch beschieden hat.

Es gibt jedoch bedauerlicherweise auch Fälle, in denen das beantragte Bauvorhaben nicht genehmigt wird bzw. genehmigt werden kann.

Zu den Gründen, warum ein Bauantrag nicht genehmigt wird, gehören unter anderem

  • Das vorhandene Grundstück eignet sich nicht für die Bebauung
  • Eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit ist gegeben
  • Das geplante Gebäude passt nicht in das Ortsbild
  • Das vorhandene Grundstück hat die Einschränkung „Naturschutz bzw. Denkmalschutz“

Dies ist natürlich nur ein kleiner Auszug aus dem vielfältigen Portfolio an Ablehnungsgründe. Der Ärger ist bei dem Bauherren jedoch für gewöhnlich groß, sodass diese Ablehnung nur sehr selten auf Verständnis stößt.

Bauantrag abgelehnt, was nun?

Selbstverständlich ist ein abgelehnter Bauantrag keine endgültige Ablehnung des Bauvorhabens, da der Bauherr die Möglichkeit eines Widerspruchs hat. Dieser Widerspruch ist natürlich an eine Frist gebunden, welche vier Wochen ab Erhalt der Ablehnung beträgt. Innerhalb dieser vier Wochen muss dementsprechend der Widerspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde eingehen.

Um die Chancen des Widerspruchs zu steigern empfiehlt es sich ausdrücklich, den abgelehnten Bauantrag im Hinblick auf die Ablehnungsgründe genauestens zu studieren und Belege zu sammeln, welche den Ablehnungsgründen widersprechen.

Sind diese Belege vorhanden sollte der Widerspruch gemeinsam mit den Belegen am besten persönlich bei der zuständigen Behörde eingereicht oder alternativ per Einschreiben mit Rückschein an die Behörde übermittelt werden.

Der Widerspruch an sich muss nicht zwingend begründet werden. Es ist jedoch äußerst ratsam, eine Begründung für den Widerspruch einzulegen da die Begründung die Chancen auf Berücksichtigung des Widerspruchs immens steigern. Sollten die erforderlichen Dokumente und Belege jedoch nicht innerhalb der vier Wochen Widerspruchsfrist vorhanden sein ist es auch möglich, zunächst einen sogenannten fristwahrenden Widerspruch einzulegen und in diesem Widerspruch auf eine spätere Begründung hinzuweisen. Die Frist ist bei einem Widerspruch das Wichtigste, da mit Verstreichen der Frist der abgelehnte Bauantrag nicht mehr anfechtbar ist. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich. Fordern Sie deshalb noch heute eine Beratung durch unseren erfahrenen Rechtsanwalt für Baurecht an. Wir prüfen umgehend die Ablehnung Ihres Bauantrags und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten eines erfolgreichen Widerspruchs. Von einer Erteilung einer Baugenehmigung hängt letztlich vieles ab, daher sollten Sie sich spätestens nach der Verweigerung der Genehmigung professionellen Rat holen. Besonders als Privatperson sind die Entscheidungen und die Grundlagen dafür nicht immer einfach nachzuvollziehen.

Auch der Widerspruch wurde abgelehnt

Sofern der Widerspruch bei der zuständigen Behörde keinen Erfolg einbringt ist es immer noch möglich, als letzte Möglichkeit die Klage ins Auge zu fassen. Bei dem zuständigen Gericht muss die Klage, idealerweise mit anwaltlicher Hilfe, eingereicht werden. Auch hier sind wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Baurecht behilflich. Hierbei sollte allerdings immer berücksichtigt werden, dass der Klageweg weitere Kosten mit sich bringt. Mit einer erfolgreichen Klage gegen den abgelehnten Bauantrag kann der Bau starten doch wenn die Klage scheitert bedeutet dies auch automatisch das Ende aller Bauträume auf dem vorhandenen Grundstück. Lassen Sie sich daher idealerweise schon vor Abgabe eines Bauantrages von uns beraten um mögliche Schwierigkeiten bereits frühzeit erkennen und aus dem Weg gehen zu können.

Ein abgelehnter Bauantrag mag auf den ersten Blick einen regelrechten Schock darstellen, doch sollte stets die nüchterne Denkweise im Vordergrund stehen. Auch wenn die Klage dem Menschen stets als Erstes in den Sinn kommt, so ist sie in diesem Fall jedoch auf jeden Fall das letzte Mittel.

Was tun bei Ablehnung der Baugenehmigung

  • Widerspruch gegen den abgelehnten Bauantrag
  • Widerspruch wird stattgegeben – der Bau kann beginnen
  • Widerspruch wird abgelehnt – die Klage als letztes Mittel

Überdies sollte auch der Umstand berücksichtigt werden, dass es in den Bundesländern Bayern sowie Nordrhein-Westfalen keine Möglichkeit gibt, gegen einen abgelehnten Bauantrag Widerspruch einzulegen. In diesen Bundesländern muss direkt nach dem abgelehnten Bauantrag eine Klage gegen die Ablehnung erfolgen.

Im Gegensatz zu der Klage lässt sich ein Widerspruch zwar mit sehr einfachen Mitteln in Eigenregie aufsetzen,  jedoch empfehlen wir aus Erfahrung immer eine vorherige Beratung durch einen Experten für Baurecht. Nur so können alle Aspekte der Ablehnung und deren rechtliche Grundlage umfassend abgeschätzt werden. Selbstverständlich sollte auch alle Formvorschriften strikt eingehalten werden.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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