Das deutsche Bodenschutzrecht existiert bereits seit dem Jahre 1999 und regelt den Umgang mit jenen Ablagerungen auf Grund und Boden, die Gefahren für die Umwelt oder die Bevölkerung darstellen können. Die sogenannten Altlasten umfassen somit Abfälle im weiteren Sinne, die eine Verunreinigung des Bodens, auf welchem sie gelagert wurden, hervorrufen haben. Die Verschmutzung des Bodens stellt für den Mensch und die Umwelt eine so große Gefahr dar, dass dieser nicht ohne Weiteres genutzt werden kann.
Beispiele für Altlasten und deren Folgen
Die nicht sachgemäße Entsorgung beispielsweise giftiger Stoffe kann zu einer Kontaminierung des Bodens führen. Tiere und Pflanzen kommen mit der kontaminierten Fläche in Kontakt und verlieren ihren gesunden Lebensraum. Auch die Altlasten in den Meeren sind eine Gefahr für ihre Bewohner und damit auch für die Erde. In Hinblick auf alltägliche Bauten, wie Wohnraum oder gewerblich genutzte Fläche, stellen Altlasten in erster Linie ein finanzielles Problem dar. Aus baurechtlicher Sicht kann die Entsorgung von Altlasten, die ein Grundstück beispielsweise mit Chemikalien verseuchen, richtig teuer werden. Neben der Gefahr, dass die Altlasten die Gesundheit der Menschen gefährden, erzeugen sie sehr hohe Entsorgungs- und Sanierungskosten. Das Bundes-Bodenschutzgesetz bezeichnet auch jene Grundstücke als mit Altlasten versehen, auf denen in früheren Jahren eine Tankstelle oder eine Mülldeponie betrieben wurde. Auch alte Fabrikgelände fallen in diese Kategorie, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine Verunreinigung des Bodens vorliegt. Eine tatsächliche Altlast liegt nach § 2 Abs. 5 BBodSchG aber nur dann vor, wenn von den dort gelagerten Abfällen eine wirkliche Gefahr für Mensch und Umwelt vorliegt.
Haftung und Sanierung von Altlasten
Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Sanierung von Grundstücken, die mit Altlasten versehen sind. Laut Gesetz haftet zunächst derjenige, der die Verunreinigung verursacht hat. Doch das deutsche Bodenschutzrecht sieht auch den oder die aktuellen Eigentümer in der Pflicht zur Sanierung. Das sind also immer jene Personen, die im Grundbuch eingetragen sind. Vorsicht ist hier für potentielle Käufer von Grundstücken geboten, denn die stehen nach dem abgeschlossenen Kauf in der Haftung.
Zwar hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer vorab ungefragt auf die (wenn auch nur eventuell mögliche) Verunreinigung des Bodens durch Altlasten hinzuweisen, damit verbundene finanzielle Konsequenzen muss der Käufer allerdings eigenmächtig abschätzen. Wird auf Altlasten vor dem Grundstückskauf nicht hingewiesen, kann der Kauf angefochten werden.
Empfohlene Maßnahmen vor der Kauf
Kaufinteressenten wird dringend empfohlen, vor Abschluss eines Kaufvertrages ein Bodengutachten durchführen lassen. In einigen Städten gibt es auch ein sogenanntes Altlastenkataster, das unter Umständen eine Auskunft über die historische Grundstücksbeschaffenheit liefert. Gegen eine Gebühr darf dieses Register eingesehen werden. Wurde bewusst ein sanierungspflichtiges Grundstück gekauft, ist ein qualifizierter Gutachter zu Rate zu ziehen. Je nach Bodenbeschaffenheit und Art der Verunreinigung kann es verkommen, dass die Sanierung nur unter Beobachtung der zuständigen Behörde stattfinden darf. Das Baurecht schützt Käufer zwar vor arglistiger Täuschung, bei bewusstem Kauf von verunreinigtem Grund steht der Käufer jedoch in der Pflicht zur Sanierung der Altlasten und sollte sich der Maßnahmen und damit verbundenen Kosten in jedem Fall vor dem Kauf im Klaren sein.