Das Baurecht ist in Deutschland gleich mehrfach untergliedert. Zum einen wird zwischen dem privaten und öffentlichen Baurecht unterschieden. Während das private Baurecht sich vor allem mit vertraglichen Fragen und Gewährleistungsrechten befasst, geht es beim öffentlichen Baurecht primär um die Genehmigungsfähigkeit von Bauten. Hierbei wird wiederum getrennt zwischen dem Bauordnungsrecht und dem Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht umfasst hierbei alle Fragen, die die konkrete Bebauung von einzelnen Grundstücken betrefffen. Hierbei handelt es sich in Deutschland um Landesrecht. Grenzabstände, die Höhe von Befriedungen etc. können daher von Bundesland zu Bundesland differieren. Das Bauplanungsrecht hat demgegenüber das Große und Ganze im Blick. In ihm ist geregelt, auf welcher Grundlage Flächennutzungs- und Bebauungspläne erstellt werden können.
Die Nutzbarkeit des Bodens festlegen
In Deutschland kommt Bereich des Bauordnungsrechts entscheidende Bedeutung zu. Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte in weiten Teilen des Landes kommt es in entscheidender Weise darauf an, die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu setzen, um sowohl dem Bedürfnis nach ausreichend Wohnraum und Gewerbefläche als auch umweltrechtlichen Aspekten und dem Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland gerecht zu werden. Geprägt ist das Bauplanungsrecht daher vor allem durch ein generelles Bauverbot im Außenbereich. In diesem sind Bauten nur dann zulässig, wenn sie aus bestimmten Gründen zwingend in den Außenbereich gehören. Hierzu zählen neben Gebäuden zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Energie und Wasser auch landwirtschaftliche Bauten und eine Reihe weiterer entsprechend privilegierter Bauvorhaben. Den Regelfall bildet im Rahmen des Bauplanungsrecht jedoch der geplante Innenbereich. Hier kommt es darauf an, dass allen Belangen Rechnung getragen wird. Dies betrifft im Rahmen der Raumordnung die generelle Aufteilung der zur Verfügung stehenden Flächen in Bau-, Landwirtschafts- und Forstbereiche. Innerhalb der konkreten Bebauungspläne kommt es dagegen vor allem darauf an, dem Gesamteindruck der Bebauung als Ensemble Rechnung zu tragen. Hier kann es beispielsweise zur Festlegung von bestimmten von den Bauherren einzuhaltenden Firsthöhen kommen.
Abgrenzung des Bauplanungsrechts zum Bauordnungsrecht
Wie das letzte Beispiel zeigt, sind die Grenzen zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht oft fließend. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass es im Bauplanungsrecht generell darum geht, ob an bestimmten Orten überhaupt gebaut werden kann während sich das Bauordnungsrecht sich damit beschäftigt, welche Voraussetzungen die zu erstellenden Bauten zu erfüllen haben. Insofern kommt es immer wieder dazu, dass beide Rechtsgebiete ineinander greifen. Dies ist auch gut so, da auf diese Weise sicher gestellt ist, dass allen gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf die Bebauung genüge getan wird. Dabei sind sowohl der Flächennutzungsplan als auch der konkrete Bebauungsplan Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit. Insofern wird das Bauplanungsrecht oft auch als Städtebaurecht bezeichnet. In ihrer Planung haben die Gemeinden bestimmten Aspekten Rechnung zu tragen. Hierbei geht es neben einer Berücksichtigung von sozialen, umweltpolitischen und wirtschaftlichen Belangen auch um eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde im Sinne zukünftiger Generationen. Außerdem spielen kulturelle Fragen wie etwa das städtebauliche Erscheinungsbild ein